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Cannabis-Legalisierung Bubatzkarte für Delmenhorst: Wo vor Ort nicht gekifft werden darf

Der Konsum und Besitz von Cannabis ist in Deutschland ab dem 1. April legal. Trotzdem gelten weiter strenge Regeln. Welche Auswirkungen das auf Delmenhorst hat.
27.03.2024, 18:00 Uhr
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Bubatzkarte für Delmenhorst: Wo vor Ort nicht gekifft werden darf
Von Sebastian Hanke

Ab dem 1. April tritt die Legalisierung von Cannabis in Deutschland in Kraft. Es gelten jedoch klare Regelungen, die nicht nur das Kiffen beim Autofahren betreffen. Beim Konsum von Marihuana ist es wichtig, einiges zu beachten. Abstandsregelungen wie in der Corona-Pandemie. Allerdings nicht mehr wegen des Virus, sondern vor allem wegen der Kinder und Jugendlichen. Wie sie in Delmenhorst aussehen, kann man sich im Internet über die Bubatzkarte unter bubatzkarte.de anschauen.

Ein Entwickler hat dort anhand des Cannabisgesetzes, das Anfang April in Kraft tritt, eine Karte erstellt, die rote Bereiche anzeigt, in denen das Kiffen verboten ist. Denn es gibt einige Auflagen beim Konsum von Cannabis zu beachten: Gemäß den Vorschriften ist es untersagt, Cannabis in Anwesenheit von Minderjährigen zu konsumieren. Der Gebrauch in ihrer unmittelbaren Nähe ist nicht gestattet. Zudem wurde ein Verbot für Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr verhängt. Das Rauchen von Cannabis ist auf Spielplätzen, in Schulen, Sportanlagen sowie in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche strengstens untersagt. Darüber hinaus ist der Konsum auch in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich verboten.

Was bedeutet das für Delmenhorst?

In der Stadt an der Delme gibt es über 100 Verbotszonen. Beispielsweise in Düsternort rund um die Sportanlage am Stadion sowie am Stadion selbst. Direkt nebenan ist die Außenstelle des Willms-Gymnasiums, der Kindergarten "Zu den zwölf Aposteln" sowie Spielplätze. Ähnlich viele Verbotszonen auf einem Fleck gibt es nördlich des Bahnhofs am Jute-Center wegen des Fitnessstudios, wegen der Sporthalle Am Wehrhahn sowie der BBS 1 an der Richstraße. Am Wollepark darf wegen der Parkschule sowie eines Spielplatzes nicht konsumiert werden. In den Graftanlagen muss darauf geachtet werden, dass das Max-Planck-Gymnasium, der Hockey-Club Delmenhorst, sowie der Tennisclub Blau-Weiß und der Spielplatz in der Nähe sind. In der Fußgängerzone muss unabhängig von den Uhrzeitregelungen beachtet werden, dass es aufgrund der Spielplätze Beschränkungen gibt. Beispielsweise auf dem kompletten Rathausplatz ist der Konsum verboten.

Wie ist der Besitz von Cannabis geregelt?

Künftig gestattet das Gesetz den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum, auch im öffentlichen Raum. In privaten Wohnungen können Konsumenten bis zu 50 Gramm aufbewahren. Bis zu drei Pflanzen dürfen gleichzeitig angebaut werden, jedoch ist der Überschuss nach der Ernte zur Vernichtung vorgesehen. Diese Ernte ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt, der Weiterverkauf ist untersagt. Es ist zudem erforderlich, Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis vor Diebstahl und dem Zugriff von Kindern zu schützen, beispielsweise durch abschließbare Behälter und Räume.

Was sagt die Stadtverwaltung zur Cannabis-Legalisierung?

"Das neue Cannabisgesetz bewegt sich gewissermaßen noch in den Kinderschuhen. Zur Umsetzung werden für die Behörden erfahrungsgemäß noch entsprechende Ausführungsbestimmungen erwartet. Der Aufwand ist noch nicht abzuschätzen. Hier werden zunächst Erfahrungen gesammelt", heißt es von Stadtsprecher Timo Frers. Allgemeine Kontrollen im Stadtgebiet würden im Rahmen des städtischen Außendienstes beziehungsweise durch den Ordnungsdienst stichprobenartig vorgenommen.

Wie kommentiert das Innenministerium die Thematik?

Auf Anfrage unserer Redaktion an die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch hat sich Pascal Will, Sprecher des Innenministeriums in Niedersachsen, geäußert. Er teilt mit: "Es wird mit deutlich höheren Arbeitsaufwänden für die niedersächsischen Polizeibehörden aufgrund zunehmender Kontroll- und Überwachungstätigkeiten, aber auch möglicher steigender Unfallzahlen im Straßenverkehr sowie der Zunahme des illegalen Handels mit Cannabis im Bereich der Organisierten Kriminalität gerechnet. Die Polizei Niedersachsen bereitet sich vor diesem Hintergrund intensiv auf das Inkrafttreten des Gesetzes vor."

Wie ist der Cannabisverkauf geregelt?

In Deutschland ist der Erwerb von Cannabis ausschließlich über sogenannte Cannabis-Clubs oder Cannabis Social Clubs gestattet. Diese Clubs, die bis zu 500 Mitglieder haben dürfen, dienen als einzige legale Bezugsquelle für das Rauschmittel. Trotz Klubmitgliedschaft ist es nicht erlaubt, Cannabis direkt von anderen Mitgliedern zu erhalten. Der Verkauf und die Weitergabe an Jugendliche und Erwachsene sind nach wie vor gesetzlich untersagt. Für Delmenhorst ist bisher nicht bekannt, dass ein Cannabis-Club in Planung ist.

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