Wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt wird gegen einen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch ermittelt. Außerdem laufen Disziplinarverfahren gegen ihn und zwei weitere Beamte. Das meldet die Polizei.
Bereits am Samstag kam es laut Bericht gegen 16 Uhr wegen einer suizidgefährdeten Person zu einem Polizeieinsatz. Ein stark alkoholisierter 41-Jähriger hatte sich selbst Verletzungen zugefügt. Nachdem der Mann eine Behandlung verweigert hatte, wurde dieser mit einem Rettungswagen ins Klinikum in Delmenhorst gebracht. Weil er nicht behandelt werden musste und aufgrund der Alkoholisierung auch nicht in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden konnte, kam der 41-Jährige in Polizeigewahrsam.
Bodycam zeichnete Geschehen auf
Laut Polizei war von einer zunehmenden Eigengefährdung auszugehen, weswegen der 41-Jährige aufgefordert wurde, die Hose auszuziehen. Als er der mehrfachen Aufforderung nicht nachkam und auch die Drohung aussprach zu "boxen", stieß ein 28-jähriger Beamter mit beiden Armen gegen den Hals bzw. Kopf der Person, der dadurch gegen die dahinter gelegene Wand schlug. Dann wurde die Person zu Boden gebracht und in die Gewahrsamszelle gestoßen, wobei die Person laut Polizei erneut mit dem Kopf gegen die seitlich befindliche Wand prallte.
Insgesamt befanden sich während des Vorfalls laut Polizeibericht drei Beamte - darunter auch der Vorgesetzte der Dienstschicht - im Gewahrsamsbereich. Der Vorfall wurde bekannt, nachdem die Bodycam eines Beamten während des Geschehens auslöste und die Handlungen aufgezeichnet wurden. Diese werden nun ausgewertet und Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein.
Nach einer ersten Sichtung besteht der konkrete Verdacht der Körperverletzung im Amt, sodass ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz führt die Ermittlungen aus Neutralitätsgründen. Zudem wurden drei Disziplinarverfahren eingeleitet, die bis zum Abschluss der Ermittlungen ausgesetzt werden.
Gegen den 28-jährigen Polizeibeamten wurde bis auf Weiteres ein Verbot des Führens der Amtsgeschäfte ausgesprochen. Der Vorgesetzte wurde polizeiintern umgesetzt.