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Pflasterung ist kein Parkstreifen Halteverbot am Brüninger Weg

Ganderkesee (jbr). Die Gemeindeverwaltung hat auf der östlichen Seite des Brüninger Wegs vorübergehend ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Betroffen ist der etwa 100 Meter lange Abschnitt zwischen der Grüppenbührener Straße und dem Schlattenweg.
31.01.2015, 00:00 Uhr
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Halteverbot am Brüninger Weg
Von Jochen Brünner

Die Gemeindeverwaltung hat auf der östlichen Seite des Brüninger Wegs vorübergehend ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Betroffen ist der etwa 100 Meter lange Abschnitt zwischen der Grüppenbührener Straße und dem Schlattenweg.

Hintergrund: Der OOWV hat im genannten Bereich vor einigen Wochen eine neue Wasserleitung verlegt. Hierfür musste die Oberfläche der Fahrbahn zum Teil aufgerissen werden. Nach Fertigstellung wurde die Fahrbahn mit einer Pflasterung zunächst nur provisorisch wieder geschlossen. Das hat jedoch dazu geführt, dass viele Verkehrsteilnehmer die Pflasterung jetzt für einen Parkstreifen halten und entsprechend nutzen. Dadurch würden sich nach Erkenntnissen der Verwaltung Probleme im Verkehrsablauf ergeben – insbesondere, wenn zugleich auch auf der gegenüberliegenden Seite oder in der Nähe zur Einmündung in die Grüppenbührener Straße Fahrzeuge abgestellt werden würden.

Voraussichtlich im Sommer soll die Fahrbahn eine neue Asphaltschicht erhalten und in ihrem ursprünglichen Zustand wiederhergestellt sein. Bis dahin gilt am Brüninger Weg: Parken verboten.

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