Delmenhorst/Landkreis Oldenburg. Ab diesem Montag, 8. März, tritt die veränderte Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Kraft. In ihr werden auch Öffnungsschritte für den Kinder- und Jugendsport in Niedersachsen aufgezeigt.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Personen unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen auch mit Kontakten Sport unter freiem Himmel betreiben. Dabei dürfen sie von zwei volljährigen Personen betreut werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Dusche ist nicht zulässig.
Auf der am 3. März in Berlin stattgefundenen Bund-Länder-Konferenz wurden weitere Vereinbarungen getroffen, die auf ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer abzielen. Dem komme das Land Niedersachsen in eigener Rechtsetzungskompetenz mit der vorliegenden Änderungsverordnung nach.
NFV Lockerungen im Jugendfußball
Ab diesem Montag, 8. März, tritt die veränderte Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Kraft. Sie betrifft vor allem Nachwucksfußballer bis 14 Jahren.
07.03.2021, 18:22 Uhr