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Ohne Versicherung unterwegs in Delmenhorst Strafverfahren gegen E-Scooter-Fahrer

Als die Polizei einen Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs kontrollierte, stellte sie gleich mehrere Verstöße fest, die sie ahnden musste. Gegen den 41-jährigen Fahrer wurde von den Beamten Anzeige erstattet.
17.06.2019, 15:45 Uhr
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Strafverfahren gegen E-Scooter-Fahrer
Von Markus Tönnishoff

Delmenhorst. Gegen einen 41-jährigen E-Scooter-Fahrer ist ein Strafverfahren eingeleitet worden. Der Mann war der Polizei am Sonntag gegen 17.30 Uhr auf dem Radweg an der Bremer Straße aufgefallen. Die Beamten kontrollierten ihn und stellten fest, dass der Roller keine Betriebserlaubnis hat, nicht versichert und obendrein noch zu schnell war, heißt es im Polizeibericht. Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter nur gefahren werden dürfen, wenn sie eine Betriebserlaubnis haben. Sie werde nur erteilt, wenn das Fahrzeug nicht schneller als Tempo 20 fahren könne. Zudem müsse es versichert sein, die Versicherung werde mit einer Plakette nachgewiesen. Selbige müsse am „Elektrokleinstfahrzeug“, wie die Scooter amtlicherseits heißen, angebracht sein.

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