Delmenhorst. Für reichlich Kopfschütteln und unterdrückte Schmunzler unter den Zuhörern sorgte die erste Zeugin, die nun am vierten Verhandlungstag in Sachen Versicherungsbetrug einer Delmenhorster Tierärztin vor dem Amtsgericht aussagen musste (wir berichteten über den Fall). Die Frau hatte mehrere Tiere, die regelmäßig bei der Veterinärin in Behandlung waren. Und sie ist eine der Kunden, deren Behandlungsrechnungen über eine Tierkrankenversicherung reguliert wurden.
Doch ihre Vernehmung gestaltete sich schwierig. Denn angeblich erinnerte sie sich nicht mehr daran, welches Tier weshalb behandelt oder gar operiert worden ist. Und das, obwohl sie selbst erst vor einem halben Jahr in ihrer Verhandlung als Beschuldigte vor Gericht Angaben zu den Fällen gemacht hatte. Letztlich gab die Zeugin dann aber doch zu, dass sie in manchen Fällen auf Blankoversicherungsformularen unterschrieben habe, auf denen dann die Tierärztin die erfundene Diagnose und Behandlung eingetragen habe. Teilweise habe ihr die Tierärztin auch vorgesagt, was sie in den Erklärungen eintragen soll. Warum die Zeugin das getan hat? „Um jemandem zu helfen, nehme ich an“, sagte sie.
Die nächste Zeugin: eine Versicherungsfachangestellte der Agila-Haustierversicherung, bei der viele Kunden der Delmenhorster Tierarztpraxis ihre Tiere versichert haben und die letztlich Strafanzeige gegen die Tierärztin gestellt hatte. Bereits mehrere Jahre vor der Strafanzeige habe man in der Rechtsabteilung des Unternehmens versucht, die Delmenhorster Tierarztpraxis aus dem Versicherungsschutz auszunehmen, weil die Rechnungen stets überhöht gewesen seien. „Es wurde eigentlich immer mit dem zweifachen Satz abgerechnet“, sagte die Zeugin. Zudem hätten bereits damals die sehr häufig wiederkehrenden Diagnosen für Skepsis gesorgt. Doch ein Ausschluss aus dem Versicherungsschutz sei nicht möglich gewesen.
Letztlich sei der Betrug dann durch einen Anruf des damaligen Auszubildenden aufgeflogen, der Informationen über betrügerische Machenschaften in der Praxis weitergeben wollte. Ein Rechnungsfall eines Kunden der Praxis habe das Unternehmen dann vollends aufmerksam gemacht, als dieser zugab, dass die angegebene Behandlung nie stattgefunden hat.