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Amazonas-Schutz EU verbietet Warenimport aus Abholzungsgebieten

Das EU- Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf ein Importverbot für Rohstoffe wie Kaffee, Soja oder Palmöl geeinigt, wenn für deren Anbau Waldflächen zerstört wurden. Doch das Verbot geht noch weiter.
06.12.2022, 16:36 Uhr
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EU verbietet Warenimport aus Abholzungsgebieten
Von Katrin Pribyl

Die Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Rats, also des Gremiums der 27 Mitgliedstaaten, haben sich am Dienstag auf ein Gesetz zum Schutz des Amazonas und anderer Wälder geeinigt. Künftig soll die Einfuhr zahlreicher Produkte in die EU nur erlaubt sein, wenn die Importeure nachweisen können, dass für den Anbau und die Produktion keine Regenwälder in Ackerflächen umgewandelt wurden.

Die Einigung setze „neue Maßstäbe für den globalen Waldschutz“, sagte Anna Cavazzini, handelspolitische Sprecherin der Grünen im EU-Parlament, während die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt „einen globalen Goldstandard für Sorgfaltspflichten für entwaldungsfreie Lieferketten“ lobte. „Verbraucher können sich dann sicher sein, dass ihre Einkäufe nicht mehr zur Vernichtung von Regenwäldern beitragen.“ Der christdemokratische Verhandlungsführer des Parlaments, Christophe Hansen, äußerte die Hoffnung, „dass dies ein erster Schritt in Richtung eines neuen Modells für den weltweiten Schutz der Wälder ist“.

WWF: Anreiz für mehr Naturschutz weltweit

Zustimmung kam auch von Naturschutzorganisationen. Die Verordnung sei „die erste weltweit, die gegen globale Entwaldung vorgeht und den ökologischen Fußabdruck der EU erheblich verringern wird“, sagte etwa Susanne Winter, Programmleiterin für diesen Bereich beim WWF Deutschland. „Als großer Handelsblock wird die EU damit nicht nur die Spielregeln innerhalb ihrer Grenzen verändern, sondern auch einen großen Anreiz für andere Länder schaffen, diesen Schritt mitzugehen.“

Die neuen Vorschriften gelten überdies für Waren, die die gelisteten Naturprodukte enthalten, mit ihnen – im Fall von tierischen Produkten – gefüttert worden sind oder aus ihnen hergestellt wurden, wie etwa bedrucktes Papier oder Möbelstücke. Diskussionen gab es bis zuletzt um Kautschuk. Letztendlich wurde der Rohstoff in die Verordnung aufgenommen, damit sind beispielsweise auch Reifen betroffen.

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Dagegen haben sich einige Mitgliedstaaten, vorneweg Frankreich und Rumänien, mit ihrem Widerstand gegen die Aufnahme von Mais durchgesetzt. Zu wichtig erschien ihnen das Futtermittel für die Viehzucht der heimischen Landwirtschaft. Kritisiert wurde von den Abgeordneten, dass wegen der Ablehnung des Rats nicht noch mehr bewaldete Flächen wie Buschlandschaften durch das Gesetz abgesichert werden. „Damit besteht die Gefahr, dass landwirtschaftliche Aktivitäten einfach von nun geschützten Wäldern auf weiterhin ungeschützte Savannen-Landschaften ausweichen, so wie dies bereits in der südamerikanischen Cerrado-Savanne beobachtet werden kann“, sagte SPD-Politikerin Burkhardt. Dieser Aspekt soll innerhalb von zwölf Monaten nochmals verhandelt werden.

Ausweitung auf Banken und Versicherungen im Gespräch

Die Grüne Cavazzini bemängelte, dass das Parlament mit der Forderung scheiterte, auch europäische Banken und Versicherungen in die Vorschriften mit aufzunehmen. Die Parlamentarier wollten erreichen, dass Unternehmen nur Kredite bekommen, wenn bei ihnen das Risiko gering ist, dass sie zur Abholzung von Wäldern beitragen. Nun soll die EU-Kommission in zwei Jahren prüfen, ob die Sorgfaltspflichten auf Finanzinstitute ausgeweitet werden sollten.

Als Stichtag für die Regelung haben die Unterhändler den 31. Dezember 2020 vereinbart, das heißt, Produkte dürfen nur importiert werden, wenn deren Erzeugung nicht auf danach abgeholzten Waldflächen erfolgte. Zwar steht noch die formale Billigung des Parlaments und der EU-Staaten aus, doch die Abgeordneten hoffen, dass die Verordnung spätestens ab Sommer 2024 für große Unternehmen gilt. Kleine Betriebe müssen sich voraussichtlich ab Frühjahr 2025 an die Regeln halten, wenn sie keine Geldstrafen riskieren wollen. So könnten Firmen bei Verstößen mit Bußen von „mindestens vier Prozent“ ihres Jahresumsatzes in der EU belegt werden.

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