Bremen. Krankgeschrieben und trotzdem in den Urlaub fahren – ist das erlaubt? Grundsätzlich sei das möglich, allerdings müssten Arbeitnehmer dabei einige Regeln beachten, teilt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit. Wird ein gesetzlich versicherter Angestellter krankgeschrieben, zahlt der Arbeitgeber für sechs Wochen das Gehalt weiter, danach zahlt die Krankenkasse sogenanntes Krankengeld. Wer in dieser Zeit eine Urlaubsreise ins Ausland unternehmen will, weil sie etwa bereits gebucht war, muss sich die Reise von der Krankenkasse genehmigen lassen.
„Der behandelnde Arzt muss ein Attest ausstellen, in dem er bestätigt, dass sich die Reise nach ärztlichem Ermessen positiv auf die Gesundwerdung seines Patienten auswirkt, diese zumindest nicht verzögert“, teilt die UPD mit. Bestehe bei einer Reise das Risiko, dass sich der Gesundheitszustand verschlimmere und sich die Arbeitsunfähigkeit verfestigen könne, müsse die Reise storniert werden. Die Krankenkasse prüfe die Genehmigung mit Unterstützung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Bei einer Ablehnung müsse ebenfalls storniert werden. Versicherte, die ohne ausdrückliche Genehmigung ins Ausland reisen, müssten damit rechnen, dass sie mindestens für die Zeit des Auslandsaufenthaltes kein Krankengeld bekommen.
Eine Inlandsreise könne ohne Genehmigung der Krankenkasse angetreten werden. Die Betroffenen müssen aber ihre Kontaktdaten für den Urlaubsort hinterlegen und die Reise mit dem Arzt absprechen.