Ab sofort ist es im Bremer Viertel und an der Schlachte nicht mehr verboten, zu bestimmten Zeiten alkoholische Getränke zu verkaufen, mitzuführen und öffentlich zu konsumieren. Das hat das Gesundheitsressort des Senats am Donnerstagmittag mitgeteilt. Das Verkaufs- und Konsumverbot in den genannten innerstädtischen Bereichen war am 12. Juli als Infektionsschutzmaßnahme per Allgemeinverfügung erlassen worden und galt seither zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Am Montag, 2. August, ist in Bremen die 28. Corona-Verordnung in Kraft getreten. Damit ist die Allgemeinverfügung zum zeitweisen innerstädtischen Alkoholverbot aufgehoben worden, wie es in der Senatsmitteilung heißt.
Neue Bremer Corona-Verordnung Alkoholverbot im Viertel und an der Schlachte aufgehoben
Im Bremer Viertel und an der Schlachte ist ab sofort das Verbot aufgehoben, zu bestimmten Zeiten alkoholische Getränke zu verkaufen, mitzuführen und öffentlich zu konsumieren. Das hat der Senat mitgeteilt.
05.08.2021, 14:11 Uhr