Der Grillanzünder, den die Polizei in seiner Wohnung fand, die Sturmhaube, ein Einhandmesser, Flaschen mit Benzin – für jeden Gegenstand liefert der Angeklagte eine teils weitschweifige Begründung, warum er auf keinen Fall in Zusammenhang stehen könne mit den Vorwürfen der schweren Brandstiftung in mehreren Fällen. Wegen dieser und noch weiterer Vergehen, darunter gefährliche Körperverletzung, muss sich der 42-jährige Bremer seit Ende Juli vor dem Landgericht verantworten.
Als Hintergrund der Taten, bei denen zwischen Oktober 2017 und November 2018 in Bremen und Köln insgesamt sieben Autos, darunter die von Rechtsanwälten und einem Familienrichter, in Flammen aufgegangen waren, vermutet die Staatsanwaltschaft einen Sorgerechtsstreit um die Tochter des Angeklagten. Den hatte er vor dem Bremer Amtsgericht verloren. Am Mittwoch war als Zeuge der Hauptkommissar geladen, der den Einsatz am 10. Februar geleitet hatte, bei dem der Angeklagte festgenommen worden war – allerdings in einem völlig anderen Zusammenhang: Im Blockland in der Nähe der Autobahn hatten Waldarbeiter Anfang Januar eine grabähnliche Grube entdeckt. Die Polizei ließ sie daraufhin überwachen, bis schließlich der Angeklagte dort auftauchte.
Angeklagter nennt die Vorwürfe "Schwachsinn"
Zufällig sei bei dem Einsatz auch eine Kollegin anwesend gewesen, die in den Fällen der Brände ermittelte, sagte der Kommissar. So habe man den Zusammenhang herstellen können. Weil die Polizei angesichts des ausgehobenen Grabes (was an sich nicht strafbar ist) davon ausging, dass der Angeklagte es möglicherweise auf seine Ex-Ehefrau abgesehen hatte, wurde sie ebenso wie die Tochter vernommen. Die Exfrau habe den Eindruck gemacht, sie lebe in Todesangst vor ihrem Ex-Mann, sagte der Zeuge. Der Angeklagte habe sie mehrfach bedroht. Durch die Aussagen der Tochter habe sich zudem eine weitere mutmaßliche Tat des Bremers herausgestellt: Er soll einen Bulgaren mit einem Messer schwer im Gesicht verletzt haben – womöglich aus Rache, weil er seiner Tochter zu nahe gekommen war. „Was insgesamt beeindruckend ist: Diese Person handelt bis ins Letzte durchdacht und mit hohem Planungsaufwand“, sagte der Hauptkommissar, der dem Angeklagten zudem ein „hohes Gewaltpotenzial“ bescheinigte. Der wiederum nannte wie schon beim Auftakt alle Vorwürfe gegen ihn „Schwachsinn“. „Ich hatte nicht vor, meine Exfrau umzubringen“, sagte er. Der Mann ist seit seiner Festnahme in der Forensik untergebracht. Seine Exfrau und Tochter befinden sich in einem Zeugenschutzprogramm außerhalb Bremens. Der Prozess wird am Dienstag, 24. September, um 9 Uhr fortgesetzt.