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Finanzausschuss beschäftigt sich mit Osttangente Bebauungsplan reicht nicht aus

Lemwerder. Der Landkreis Wesermarsch und die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind sich einig. Ganz so einfach, wie es sich die Verwaltung in Lemwerder bislang vorgestellt hat, kann die geplante Osttangente doch nicht gebaut werden.
18.08.2016, 00:00 Uhr
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Von GEORG JAUKEN

Lemwerder. Der Landkreis Wesermarsch und die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind sich einig. Ganz so einfach, wie es sich die Verwaltung in Lemwerder bislang vorgestellt hat, kann die geplante Osttangente doch nicht gebaut werden. Das von der Gemeinde eingeleitete Bebauungsplanverfahren für den geplanten knapp 1300 Meter langen Lückenschluss zwischen Flughafenstraße und Ernst-Pieper-Straße reicht den Behörden in Brake und Oldenburg nicht aus. Dabei spielen auch einige offene Fragen eine Rolle, die die Kritiker der Osttangente seit Monaten bemängeln.

Durch den geplanten Lückenschluss entsteht eine durchgängige Ortsumfahrung von der Industriestraße im Ortskern bis zur Landesstraße 875 in Altenesch. Ziel ist die Verlagerung des Durchgangs- und Lkw-Verkehrs auf diese neue Ortsumfahrung. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr verlangt nun, den verkehrsgerechten Ausbau der Einmündungsbereiche der neuen Ortsumfahrung mit der Industriestraße, der Landesstraße in Altenesch sowie der Tecklenburger Straße (eine Kreisstraße) von vornherein mit zu beachten.

Die Kritiker der Osttangente im Rat und außerhalb fordern das seit Monaten. Wenn der Lkw-Verkehr auf die Ortsumfahrung verlagert werde, sei eine Verbreiterung und Ertüchtigung der Ernst-Pieper-/Werner von Siemens-Straße sowie ein Ausbau ihres Einmündungsbereichs in die L 875 in Altenesch erforderlich, sind sie sich sicher. Nach dem mit 1,576 Millionen Euro kalkulierten Lückenschluss würden daher erhebliche weitere Investitionen notwendig. Bürgermeisterin Regina Neuke widersprach mehrfach und berief sich auf die Expertise eines Gutachters, wonach der in den nächsten 20 Jahren zu erwartende zusätzliche Verkehr ohne die Umbauten bewältigt werden könne.

So oder so. Vor Baubeginn an der Osttangente muss die Gemeinde einen Ausbauplan erstellen und die entsprechenden Verträge mit dem Land Niedersachsen und dem Kreis abschließen, verlangt die Landesbehörde. Außerdem sei im Vorfeld ein sogenanntes Verkehrssicherheitsaudit notwendig. Darin werden die durch den Straßenbau und etwaige Änderungen der Einmündungsbereiche zu erwartenden Sicherheitsrisiken für die verschiedenen Nutzergruppen aufgezeigt, um spätere Nachbesserungen und nicht zuletzt Verkehrsunfälle zu vermeiden.

Entstehen dem Land im Zusammenhang mit der Osttangente Mehrkosten für einen Umbau der Einmündungsbereiche und später für deren Unterhaltung, soll die Gemeinde die Kosten erstatten. Einig ist sich die Landesbehörde mit dem Landkreis, dass ein Bebauungsplan als Grundlage für den Bau der Osttangente nicht ausreicht. Sie halten ein Planfeststellungsverfahren für erforderlich, in dem die Vereinbarkeit des Vorhabens mit all jenen Vorschriften geprüft wird, die ansonsten in einzelnen Genehmigungsverfahren geprüft worden wären. Darin fließt auch die Bewertung der verschiedenen Gutachten ein, die bereits vorliegen oder zurzeit erstellt werden. Außerdem gehört ein etwas umfassenderes Beteiligungsverfahren dazu.

Das Planfeststellungsverfahren entspricht den Regeln für den Bau von Kreisstraßen, die nach Auffassung der Kreisverwaltung auch in diesem Fall gelten. Denn mit der Osttangente werde die Industriestraße weitergeführt. Hintergrund ist ein Kreistagsbeschluss vom Oktober 1979. Darin ging es um die Verlängerung der Industriestraße bis an die Motzener Straße, die bis dahin eine Sackgasse war. Nach der Fertigstellung sollte die Industriestraße von einer Gemeinde- zu einer Kreisstraße heraufgestuft werden, so der Beschluss. Die Gemeinde sollte im Gegenzug die Kreisstraße 217 (Ritzenbütteler und Tecklenburger Straße) übernehmen. Vollzogen wurde der Straßentausch bisher nicht, auch wenn es immer mal wieder Gespräche darüber gab. Der Keistagsbeschluss gilt aber weiter.

Meinrad-M. Rohde kündigte inzwischen für die SPD an, dem Planfeststellungsverfahren zuzustimmen. Der Bau der Osttangente könnte sich dadurch etwas verzögern. Dem gegenüber stünden jedoch eine größere Verbindlichkeit der Planungen sowie eine größere Rechtssicherheit. Auf jeden Fall halte die SPD an den Plänen für die Osttangente fest.

Die FDP hat sich dagegen vor wenigen Tagen gegen die Osttangente ausgesprochen. Die Kosten für alle erforderlichen Einzelmaßnahmen von der Industriestraße bis zur Einmündung der Ortsumgehung in die L 875 in Altenesch würden sich nach Berechnungen der FDP auf sechs Millionen Euro belaufen.

Damit gebe es eine neue Sachlage, die die noch vor einigen Jahren positive Haltung der FDP zur Osttangente infrage stelle, erläuterte der Vorsitzende Harald Schöne. Nach Abwägung aller Aspekte sei die Mehrheit der Kandidaten auf der FDP-Liste für die Gemeinderatswahl am 11. September zu der Auffassung gelangt, dem Bau der Osttangente zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuzustimmen.

Die Konsequenzen aus den Stellungnahmen der Behörden zur Osttangente sind Thema im Finanz- und Planungsausschuss am Donnerstag, 18. August. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18.30 Uhr im Rathaussaal.

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