Leerstehende Immobilien in Bremen können künftig auch gegen den Willen der Eigentümer für Flüchtlinge genutzt werden. Der Landtag hat dazu am Donnerstag ein Gesetz beschlossen.
Es soll noch im Oktober in Kraft treten. Damit ist Bremen nach Hamburg das zweite Bundesland, in dem die Beschlagnahmung von Immobilien für Flüchtlinge möglich ist. Das Gesetz gilt für ungenutzte Gebäude und Grundstücke ab 300 Quadratmetern. Die Eigentümer erhalten eine Entschädigung. Wie auch in Hamburg ist die Maßnahme laut Gesetzestext nicht auf Gewerbe-Immobilien beschränkt. Das Gesetz ist bis März 2017 befristet.
Die niedersächsische Landesregierung plant derzeit keine Beschlagnahme von privatem Wohnraum, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Es gebe keine solche Überlegungen, sagte Innenminister Boris Pistorius am Donnerstag im Landtag in Hannover. Der Bremer Landtag will dagegen am Donnerstag über die Beschlagnahmung von leerstehenden Immobilien abstimmen.
Pistorius verdeutlichte erneut, wie angespannt die Situation bei der Flüchtlingsunterbringung ist. "Wir laufen am Limit bei diesen Zahlen", sagte er. "Sie können bei diesem Tempo nicht die wertigen Einrichtungen schaffen, die Sie brauchen."
In der Erstaufnahmeeinrichtung in Bramsche bei Osnabrück zum Beispiel sollen in einem großen fensterlosen Zelt dutzende Menschen in Doppelstockbetten untergebracht werden. Dieses große Zelt gilt als winterfeste Unterbringung. "Wir sind nicht mehr in der Situation, unseren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden", sagte Pistorius. (dpa)