Ab kommenden Montag gelten neue Regeln für Coronatests. Wer jetzt vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der ersten Kategorie ausgemacht wird, hat nicht mehr automatisch die Möglichkeit, sich testen zu lassen, wenn der oder die Betroffene symptomfrei ist. Das betrifft alle Menschen, die direkten und längeren Kontakt zu einer später positiv auf Corona getesteten Person hatten. Unverändert bleibt aber die daraus resultierende Quarantänepflicht, die jetzt im Regelfall ohne Test ausgesprochen wird.
„In der Praxis ändert sich dadurch nichts, auch mit einem negativen Testergebnis galt in dieser Situation bislang schon die 14-tägige Verpflichtung zur Isolation“, erläutert Lukas Fuhrmann, Sprecher des Gesundheitsressorts, die Neuregelung. Wer als Kontaktperson der ersten Kategorie hingegen Symptome der Erkrankung entwickelt, wird auch künftig unmittelbar getestet. Auch alle Personen, die aktuell eine Test-Benachrichtigung erhalten haben, können diese noch in Anspruch nehmen.
Zusätzlich entfällt ab Montag auch die bislang angebotene Möglichkeit zu einem vorbeugenden Test für Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erziehern, die nicht zu einer besonders gefährdeten Gruppe gehören und keine Symptome zeigen. Die Konsequenzen dieser Entscheidung schätzt das Ressort als gering ein. „Aus den präventiven Testungen haben sich bislang wenige positive Ergebnisse ergeben“, sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke). Hintergrund der Entscheidungen sind die an den Belastungsgrenzen arbeitenden medizinischen Labore, die zum Beispiel in der vorigen Woche mehr als 18.000 Abstriche aus Bremen ausgewertet haben. „Jetzt müssen wir verstärkt Testkapazitäten für besonders gefährdete Gruppen einsetzen, denn inzwischen haben wir auch wieder vermehrt Corona-Fälle im Zusammenhang mit Pflegeeinrichtungen und Kliniken“, begründet es Bernhard.
Fieber und Husten allein kein Testgrund mehr
Das Bremer Gesundheitsressort setzt damit zugleich die jüngsten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Corona-Teststrategie um. Das Institut hatte ebenfalls mit Blick auf die an der Belastungsgrenze arbeitenden Labore sowie die anstehende Grippesaison die Testkriterien enger gefasst. Das betrifft auch die Vorgaben für Corona-Tests für Patienten mit typischen Erkältungs- und Grippesymptomen, die denen von Covid-19 ähneln. Wurden diese bislang fast immer direkt zur Corona-Ambulanz geschickt oder direkt in den Arztpraxen ein Abstrich vorgenommen, soll künftig Fieber und Husten alleine keinen Test mehr rechtfertigen.
Zugleich sollen sich Betroffene aber in jedem Fall so verhalten, als könnte sich eine Erkrankung mit Covid-19 abzeichnen, also wenigstens fünf Tage in Isolation zu Hause bleiben und erst nach 48 Stunden ohne Symptome wieder unter Menschen gehen. Tests sollen nur noch bei schweren oder eindeutigen Symptomen wie Atemnot oder Verlust des Geruchssinns vorgenommen werden. Bei leichten Symptomen müssen weitere Faktoren hinzukommen wie etwa die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder eine Tätigkeit in der Pflege. Auch wer beruflich weiterhin engen Kontakt zu vielen Menschen hat, kann getestet werden. Das betrifft etwa Lehrkräfte und Erzieher. Die Entscheidung darüber liegt beim Arzt.
Trotz dieser Änderungen gehen Gesundheitsressort, Labormediziner und auch Ärzte nicht davon aus, dass die Testzahlen nennenswert sinken werden. „Wir sehen schon seit einigen Tagen, dass die übermittelten Abstrichproben aus den Bereichen Kliniken, Pflegeeinrichtungen und von niedergelassen Ärzten steigen“, sagt Andreas Gerritzen, Geschäftsführer des Medizinisches Labors Bremen, das aktuell mit rund 2000 Corona-Tests pro Tag den Löwenanteil der Proben in Bremen auswertet.
Hans-Michael Mühlenfeld, Vorsitzender des Bremer Hausärzteverbande mit rund 250 Mitgliedern, berichtet ebenfalls von gleichbleibend hohem Testbedarf in den Praxen, auch unter Beachtung der Vorgaben des RKI. Das Gesundheitsressort verweist auf die künftig zusätzlich eingesetzten Antigen-Schnelltests in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Praxen. Dadurch dürfte sich die Zahl positiver Befunde, die durch einen Labortest bestätigt werden müssen, ebenfalls noch einmal erhöhen.
Corona-Warn-App berechtigt weiterhin zu einem Test
Die Warn-App bleibt eine Ausnahme: Wer auf seinem Smartphone den rot leuchtenden Hinweis erhält, einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen zu sein, hat trotz veränderter Teststrategie weiterhin die Möglichkeit, sich kostenfrei in den Corona-Ambulanzen des Gesundheitsamtes testen zu lassen – auch ohne Symptome einer möglichen Infektion. Zugleich wird in diesen Fällen auch keine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Es gilt lediglich die Empfehlung, sich bis zum Ergebnis des Tests in Selbstisolation zu begeben.
Über die App festgestellte Kontakte zu Infizierten werden damit anders behandelt als Kontakte, die das Gesundheitsamt bei der Nachverfolgung einer Infektion feststellt. Das ist vor allem politisch begründet: Die Nutzung der App ist ebenso freiwillig wie eine Meldung beim Gesundheitsamt, wenn die App ein erhöhtes Risiko meldet. Würde in diesem Fall ebenfalls eine Quarantänepflicht folgen ohne jeden Test, wird vermutet, dass die Akzeptanz der App rapide sinkt.
Laut aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts vom 6. November wurde die App 21,3 Millionen mal heruntergeladen. Insgesamt hätten die Nutzer über die App in 44.762 Fällen positive Testergebnisse geteilt. Die Quote der Nutzer, die ihr positives Ergebnis geteilt haben, liegt demnach bei rund 58 Prozent.