Beim Verwaltungsgericht Bremen sind mehrere Eilanträge von Eltern gegen die Test- und Maskenpflicht an Schulen eingegangen. Das bestätigte das Gericht auf Nachfrage gegenüber dem WESER-KURIER.
Drei Eilanträge richteten sich gegen die in der Corona-Verordnung des Landes Bremen enthaltene Pflicht zum Anwenden von Corona-Schnelltests, ein Antrag richtet sich gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes.
Einen weiteren Eilantrag gegen die Maskenpflicht hat das Verwaltungsgericht an das Oberverwaltungsgericht (OVG) verwiesen. Da sich dieser Antrag gegen die Verordnung an sich richte, sei das OVG als Erstinstanz zuständig, erläuterte VG-Sprecherin Verena Korrell. Auch die übrigen Eilanträge würden dahingehend noch überprüft.
Der Bremer Senat hatte Anfang April inzidenzunabhängige Tests für alle Bremer Schüler beschlossen und ein negatives Schnelltestergebnis zur Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht gemacht. Weiter wurde beschlossen, dass Grundschüler im gesamten Schulgebäude Masken tragen müssen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das ist sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven der Fall.