Der Senat hat am Dienstag eine Ausweitung der Maskenpflicht an Schulen beschlossen. Das bestätigt die Bildungsbehörde. Demnach soll ab Klasse 7 aufwärts der Nasen-Mund-Schutz im Unterricht Pflicht werden. Bisher galt Maskenpflicht im Unterricht nur für die Oberstufe sowie an Berufsschulen. Die Ausweitung soll laut Bildungsbehörde gelten, sobald die neue Verordnung des Senats veröffentlicht wird.
Unterdessen fordert die CDU-Fraktion noch weitergehende Maßnahmen für Schulen und hat dazu einen Dringlichkeitsantrag im Parlament eingebracht. Die Christdemokraten setzen sich dafür ein, dass Maskenpflicht im Unterricht auch für die 5. und 6. Klasse gilt. Sie solle für weiterführende Schulen gelten, solange Bremens Inzidenz über 50 liegt oder an einer Schule eine Klasse oder Kohorte in Quarantäne geschickt wurde, heißt es in dem Antrag.
Auch zum Halbgruppen-Unterricht bezieht die CDU Stellung. Solange Bremens Inzidenz noch über 100 liegt, sollen laut Antrag alle weiterführenden Schulen, an denen eine Klasse oder Kohorte in Quarantäne ist, für zwei Wochen in den Halbgruppen-Modus gehen. „Ziel ist es, die Schulen so lange offen zu halten wie möglich“, sagt CDU-Bildungspolitikerin Yvonne Averwerser. In Halbgruppen werde nicht unbedingt weniger Stoff vermittelt: „In kleinen Gruppen lernt es sich schneller.“ Nur in den Klassen 5 und 6 und den Abschlussklassen solle der Halbgruppen-Unterricht „unter Vorbehalt der Senatorin“ stehen.