Ungeachtet weiterhin hoher Corona-Infektionszahlen fallen seit Sonntag, 20. März, erste bundesweite Schutzauflagen in Deutschland weg. So werden fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt, wie das Infektionsschutzgesetz nunmehr festlegt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter. Aufgehoben ist nun auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festlegen können.
Neue Basisschutzmaßnahmenverordnung in Bremen
Der Bremer Senat hat sich an diesem Dienstag darauf verständigt, dass dies ab 2. April im Land Bremen umgesetzt wird. Bis dahin hatte der Senat die zuvor geltenden Regeln verlängert. Während der Übergangsphase bleibt die 3G-Regel in vielen Einrichtungen bestehen, auch in Clubs und Diskotheken gilt weiterhin 2G-Plus. Auch die Maskenpflicht beim Einkaufen bleibt.
Die neue rechtliche Grundlage erfordert eine neue Corona-Verordnung - umgesetzt werden die ab 2. April geltenden reduzierten Regeln in der ersten Corona-"Basisschutzmaßnahmenverordnung", teilte der Senat mit.
Diese Basisschutzmaßnahmen werden in Bremen ab 2. April gelten:
Maskenpflicht:
- In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
- Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal.
In Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.
Testpflicht:
- In Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
- In Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.
- In Justizvollzugsanstalten.
Testpflicht in Schulen:
- Vorlage eines negativen Testergebnisses, das nicht älter als zwei Tage ist, oder
dreimal wöchentliche Testung in der Schule.
Testpflicht in Kindertagesstätten:
- Testung der Kinder dreimal pro Woche.
Die aktuell bestehenden Regeln zur Isolation von Infizierten bleiben bestehen. Quarantäneregeln für Kontaktpersonen entfallen ab dem 2. April.
Kinder ab sechs Jahren erfüllen die Maskenpflicht durch das Tragen einer OP-Maske oder einer FFP2-Maske, erläutert der Senat dazu. Die bisherigen Ausnahmeregelungen von der Maskenpflicht gelten weiter.
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Bundesländer praktisch keine eigenen Maßnahmen mehr erlassen, die über den sogenannten Basisschutz hinausgehen. Ausnahmen sind die Masken- und Testpflichten beispielsweise in Altersheimen oder die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Nur in sogenannten Corona-Hotspot sind strengere Regeln möglich. Das geht aber nur, wenn eine aggressive Virusvariante im Umlauf ist oder die Situation in den Krankenhäusern dramatisch wäre.
++ Dieser Artikel wurde am 22. März um 17 Uhr aktualisiert. ++
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