Sie sind eher unbeliebt und auch bekannt dafür, Krankheiten zu übertragen – Ratten. Zuletzt haben sich einige über illegal abgestellten Müll, ein Festmahl für die Nagetiere, auf einem Bremer Privatweg zwischen der Leuthener Straße und der Goosestraße hergemacht. Ganz in der Nähe des Weges, ungefähr 100 Meter weiter, befindet sich ein Spielplatz.
„Da hat man Angst um die Kinder, wenn mal ein Ball auf den Müllhaufen fliegt und eine Ratte zubeißt“, zeigt sich ein Anwohner, der zugleich Teileigentümer des Weges ist, besorgt. Er habe einige der Nager in seinem Hof abgefangen, außerdem mehrere Müllbeutel auf eigene Kosten entsorgt, da sie sonst den Zugang zu einem Garten blockierten. Der Mann, der namentlich nicht genannt werden will, fühlt sich mit dem Müll- und Rattenproblem allein gelassen und ist enttäuscht: Niemand fühlt sich zuständig, auch die anderen Eigentümer nicht, sagt der Mann.
Immerhin hat sich jetzt das Ordnungsamt des Falls angenommen. Der hinterlassene Müll sei keinem Verursacher zuzuordnen, wie eine Sprecherin der Innenbehörde mitteilt. Die Ratten würden vermutlich wegbleiben, sobald der Müll beseitigt werde. Das Ordnungsamt behalte die Situation vor Ort weiter im Blick und stehe mit dem Gesundheitsamt im Austausch, insbesondere was die mögliche Gefahrenlage vor Ort anbelange, heißt es weiter.
Wirrwarr der Zuständigkeiten aufgelöst
Der Bremer Anwohner hatte sich ursprünglich an die Stadtreinigung (DBS) gewandt, die ihm dazu geraten haben soll, das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Die Behörde nahm sein Anliegen auf und spielte den Ball an die DBS zurück; zusätzlich informierte sie Immobilien Bremen und das Ordnungsamt, berichtet Diana Schlee, Sprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. „Das Gesundheitsamt ist bei der Schädlingsbekämpfung eine beratende, keine ausführende Behörde“, erklärt sie. Die Stadtgemeinde kümmert sich demnach um die Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund.
Und wer verantwortet die Müllbeseitigung, also die Ursache dafür, dass überhaupt erst Ratten auftauchen? Auf Privatgelände seien dafür die Eigentümer verantwortlich, heißt es seitens der DBS. Sprecherin Antje von Horn macht darauf aufmerksam, dass die Stadtreinigung eigentlich nur auf öffentlicher Fläche und nicht auf privaten Grundstücken abräumen dürfe.
Dennoch habe die DBS auf dem betroffenen Privatweg in der Vergangenheit diverse Male illegale Müllablagerungen beseitigt, so erst kürzlich wieder, berichtet sie. „Auffällig sind hier einige wenige private Grundstücke.“ Der Außendienst sei vor Ort gewesen und habe versucht, die diesbezüglich auffälligen Haushalte zu sensibilisieren.
Das taten nun ebenfalls Mitarbeiter des Ordnungsamts. Dem Anwohner nach sollen einzelne Bewohner daraufhin aggressiv reagiert haben. Er hoffe nun weiter auf die Stadtreinigung und dass sie den Müll abhole. „Und wenn sie von sich aus ein Verbotsschild aufstellen“, ergänzt er. Er für sich jedenfalls habe getan, „was ich tun kann“.