Sie kann sich das vorstellen, und sie hätte es auch gemacht, wenn das damals möglich gewesen wäre: "Warum nicht? Es ist doch nachvollziehbar, dass der Mensch sein geliebtes Tier bei sich haben möchte." Das eigene Grab teilen zum Beispiel mit Hund, Katze oder Kanarienvogel – für die Frau ist dieser Gedanke naheliegend. Und fortan, so teilt es die Umweltbehörde mit, soll das in Bremen auch möglich sein. Geplant ist eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Bestattungswesens. Demnach dürfen auf Friedhöfen künftig Flächen ausgewiesen werden, auf denen die Beisetzung von Mensch und Tier in einer Grabstätte möglich ist.
Was es in Bremen seit langer Zeit bereits gibt, sind reine Tierfriedhöfe. Einer davon wird vom Bremer Tierschutzverein unterhalten und liegt in unmittelbarer Nähe zum Tierheim in der Hemmstraße. Dort ist die Frau an diesem Tag zu Besuch: "Ich komme einmal in der Woche und bringe Loui eine rote Rose." Zweieinhalb Jahre ist es her, dass ihr Hund, eine französische Bulldogge, gestorben ist. Bestattet wurde das Tier auf dem anonymen Gräberfeld des Tierfriedhofs. "Ein schöner Platz", sagt die 53-Jährige. Sie hat am Rande des Feldes ein kleines Beet angelegt, dem anzusehen ist, dass es regelmäßig gepflegt wird.
Eines, was ihr nicht in den Kopf will bei dem Plan, Mensch und Tier in einem gemeinsamen Grab unterzubringen: "Ich verstehe nicht, dass dafür auf den Friedhöfen gesonderte Bereiche ausgewiesen werden müssen. Tiere sind doch auch Lebewesen, wer soll sich daran stören?" Hier ist der Gesetzesvorschlag jedoch eindeutig: "Diese Flächen sollen klar abgegrenzt sein von den sonstigen Friedhofsflächen." Der Grabstätte des Menschen könne eine Urne mit der Asche des verstorbenen und kremierten Haustiers beigegeben werden, so die Umweltbehörde.
Wie innig die Beziehung zwischen Mensch und Tier sein kann, spiegelt sich auf dem Friedhof an der Hemmstraße wider. Dort gibt es neben dem anonymen Gräberfeld auch Reihengräber. "Wir werden Dich nie vergessen", rufen die Trauernden auf dem Grabschild Kater Simon hinterher, "Du wirst für immer Teil unserer Familie sein." Eine Ecke weiter steht "Mein Freund Oskar" auf schwarzem Marmorgrund. Woanders wird "stille Trauer" oder "ewige Liebe" bezeugt. Papito, der tote Hund, bekommt das Versprechen, dass man sich am Ende des Regenbogens wiedersieht. Figuren gibt es auf den Gräbern, Engel oft, Windspiele und Fotos von den verblichenen Kreaturen. Ein Ort tatsächlich von Trauer und Andacht. In der neuen, jetzt geplanten Form wird diese Innigkeit von noch ganz anderer Dimension sein. Mensch und Tier auf ewig vereint.
Andere Bundesländer machen es vor
In anderen Bundesländern gibt es das schon – erstmals vor zehn Jahren auf zwei Friedhöfen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Hamburg hat das mit einem Beschluss der Bürgerschaft vor fünf Jahren erlaubt und zunächst auf dem Ohlsdorfer Friedhof ein entsprechendes Grabfeld ausgewiesen. Später kam ein weiterer Friedhof hinzu, auf dem die Mensch-Haustier-Gräber möglich sind. Auch Hamburg legt nach Darstellung der Verwaltung Wert darauf, dass sich die Flächen vom restlichen Friedhof klar unterscheiden, um auf Menschen Rücksicht zu nehmen, denen das Konzept der gemeinsamen Bestattung befremdlich vorkommt. In Ohlsdorf liegt der Bereich nicht nur etwas abseits, sondern ist auch optisch abgegrenzt.
Ob es in Bremen nach Verabschiedung der Gesetzesnovelle gestattet ist, die Urne mit der Asche des Tieres in ein Grab zu legen, das später auch den verstorbenen Tierhalter aufnimmt, hängt von den Trägern der Friedhöfe ab. Sie dürfen frei darüber entscheiden. Zuständig für die städtischen Begräbnisfelder ist der Umweltbetrieb Bremen (UBB). "Wir stehen der Ausweisung von Mensch-Haustier-Gräbern grundsätzlich positiv gegenüber", sagt UBB-Sprecherin Kerstin Doty. Konkrete Aussagen zur Ausrichtung könne sie noch nicht treffen, da das Gesetz noch nicht beschlossen ist. Doty berichtet, dass es in der Vergangenheit häufig Anfragen gegeben habe, Haustiere in Begräbnisstätten von Menschen beizusetzen.
Weitere Friedhofsträger sind Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK). Die BEK war nach eigener Darstellung im Vorfeld um eine Stellungnahme gebeten worden, ist auf diesen Punkt des Gesetzesvorhabens aber nicht eingegangen. "Ich kann aktuell keine Einschätzung abgeben, ob und wie viele Friedhöfe diese Möglichkeit anbieten werden. Wir warten erst einmal den Beschluss des Gesetzes ab", erklärt BEK-Sprecher Matthias Dembski. Sollten sich einzelne Gemeinden dafür entscheiden, Mensch-Haustier-Gräber zuzulassen, werde es aber auf jeden Fall noch längere Zeit dauern, bis die jeweiligen Friedhofsordnungen angepasst sind.