Mehrere Eltern, die für ihr Kind keinen Kita-Platz bekommen haben, klagen ihr Recht auf Betreuung ein. Das schildert der auf Familienrecht spezialisierte Bremer Anwalt Matthias Westerholt. "Ich vertrete derzeit sechs Eltern, die alle für die Zeit ab August keinen Kita-Platz bekommen haben." Für vier der sechs Familien habe er einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Bei zwei der Familien handele es sich um Alleinerziehende: "Eine Mutter braucht die Betreuung, weil sie einen Deutschkurs machen will." In drei Familien seien beide Eltern berufstätig. "Da muss ohne Kita-Platz ein Elternteil zwingend seine Berufstätigkeit aufgeben." Alle Kinder besuchen derzeit eine Krippe und sollten nun in einen Kindergarten wechseln. "Die Kinder werden jetzt schon betreut, das Familiensystem hat sich also darauf eingestellt, und nun haben sie keinen Kindergartenplatz."
Grundsätzlich hat jedes Kind ab seinem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Eltern, die dieses Recht einklagen wollen, müssen mit verschiedenen Kitas einverstanden sein, es gibt keinen Anspruch auf einen Platz in der Wunsch-Kita.