Der Bremer Senat hat am Dienstag die Gebührenfreiheit von Kita-Plätzen auf den Weg gebracht. Ab dem 1. August soll die Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen (Ü3) für das Kitajahr 2019/2020 in Bremen und Bremerhaven beitragsfrei werden. Der Senat hat sich auf eine entsprechende Änderung des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindergartenpflegegesetzes (BremKTG) geeinigt. In den kommenden Wochen werden sich dann die erforderlichen Gremien mit dem Gesetz befassen. Es ist geplant, dass die Bremische Bürgerschaft das Gesetz Ende Februar beschließt.
Kernpunkt der Gesetzesänderung ist das Einfügen eines neuen Paragrafen. Darin wird laut einer Mitteilung des Senats geregelt, dass Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt die generelle Verpflichtung der Eltern entfällt, sich an den Kosten der Förderung ihrer Kinder in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen beziehungsweise Tagespflegestellen zu beteiligen. Die Eltern zahlen also künftig keine Beiträge mehr. Die Beitragsfreiheit umfasst die Betreuung der Kinder von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Kosten für die Verpflegung bleiben aber unberührt.
In der Stadt Bremen gilt für Krippen- und Hortplätze weiterhin die Beitragsordnung vom 23. Dezember 2016. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird die Beitragsfreiheit in gleichem Umfang gelten, die Beitragsordnung wird entsprechend verändert.
Mehrkosten von 9,9 Millionen Euro
Die Beitragsfreiheit für Kitas führe laut Senatsmitteilung zu Mehrkosten von insgesamt 9,9 Millionen Euro (acht Millionen für Bremen, 1,9 Millionen für Bremerhaven) im Jahr 2019. Für die Folgejahre werde derzeit mit zusätzlichen Kosten pro Kitajahr von rund 26,4 Millionen Euro gerechnet, davon 21 Millionen Euro für Bremen. Der laufende Kitaplatzausbau sei in diesen Kosten bereits berücksichtigt.
Zur Refinanzierung können anteilig zu erwartende Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes verwendet werden. Die restlichen erforderlichen Mittel für 2019 sollen aus dem Ressortbudget Kinder und Bildung finanziert werden. Für den Fall, dass eine Ressort-Finanzierung im Vollzug 2019 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Controlling-Berichterstattung durch die Senatorin für Finanzen ein Vorschlag für einen Ausgleich vorgelegt.
„Die Einführung der Beitragsfreiheit trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, es besteht ein höherer Anreiz zur Berufstätigkeit beider Elternteile, weil durch den Nettoeffekt aus der Berufstätigkeit das Haushaltseinkommen steigt", sagt Kinder- und Bildungssenatorin Claudia Bogedan. Davon würden insbesondere Frauen profitieren.
Niedersachsen hatte bereits zu jetzigen Kitajahr eine Beitragsfreiheit eingeführt. Der Bremer Senat hatte sich für sein Konzept das Modell in Hamburg und in Niedersachsen näher angeschaut und sich letztlich an der niedersächsischen Variante orientiert.