Am Himmelfahrts- und Vatertag sind wegen der Corona-Pandemie viele Regeln einzuhalten. Die Polizei will am Donnerstag verstärkt kontrollieren und ruft die Menschen auf, sich genau zu informieren, was erlaubt ist. Je nach Inzidenz gelten unterschiedliche Bestimmungen, je nachdem, ob die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro Hunderttausend Einwohner über- oder unterschritten wird. Doch was ist denn in Bremen und umzu nun erlaubt? Wir blicken auf die Städte und Landkreise in unserem Verbreitungsgebiet:
Bremen (kreisfreie Stadt)
In der Stadt Bremen lag die Inzidenz am Dienstag zum vierten Mal in Folge unterhalb der Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am Tag. Die Bundesnotbremse, die unter anderem die Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 5 Uhr beinhaltet, fällt jedoch erst, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb der hunderter Grenze liegt. Lockerungen könnten in der Stadt Bremen deshalb frühestens am Montag, den 17. Mai in Kraft treten.
Für den Vatertag bedeutet das: Bollerwagen-Touren oder große Treffen im heimischen Garten müssen ausfallen. Denn die Corona-Verordnung sieht weiterhin vor, dass sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen darf. Auch die Ausgangssperre ist weiterhin in Kraft – nach 22 Uhr dürfen die Bremerinnen und Bremer also nur aus triftigem Grund nach draußen. In Bremen dürfen Gruppen in Parks oder auf einer Bank zudem keine alkoholischen Getränke konsumieren. Da die Gastronomiebetriebe weiterhin nur Außer-Haus verkaufen dürfen, fällt die Spritztour in diesem Jahr damit aus.
Landkreis Diepholz, Stadt Delmenhorst
Sowohl im Landkreis Diepholz als auch in der Stadt Delmenhorst liegt die Inzidenz über der Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Wie in der Stadt Bremen gilt hier deshalb die Bundesnotbremse. In der niedersächsischen Corona-Verordnung ist das Konsumieren von Alkohol in der Öffentlichkeit, ob alleine oder in Gruppen, jedoch nicht grundsätzlich untersagt.
Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg, Verden, Wesermarsch, Stadt Oldenburg, Landkreis Oldenburg
Anders ist die Lage in den verbleibenden, umliegenden Landkreisen und der Stadt Oldenburg: Während die Bundesnotbremse in den Landkreisen Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch gar nicht erst in Kraft trat, gilt sie im Landkreis Verden seit dem 4. Mai, in der Stadt Oldenburg und dem Landkreis Oldenburg seit dem 10. Mai sowie im Landkreis Rotenburg seit Mittwoch nicht mehr. Damit darf sich ein Haushalt, unabhängig der Personenanzahl, mit zwei weiteren Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Nicht zusammenlebende Paare gelten dabei als ein Hausstand. Die Gastronomiebetriebe dürfen mit einem Hygienekonzept ihre Außenbereiche bis 23 Uhr öffnen. Der Zugang ist nur mit einem negativen Corona-Test, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung möglich. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Im öffentlichen Raum ist in den Landkreisen Osterholz und Verden das Konsumieren von Alkohol, auch in Gruppen, nicht verboten, solange die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.