Regeln und Verbote
Das muss in Bremer Parks beachtet werden
Im Sommer locken Aktivitäten im Freien. Und hier sind die Parks in Bremen natürlich eine beliebte Adresse. Doch was ist im Bürgerpark und den weiteren grünen Oasen eigentlich erlaubt? Wir stellen Regeln und Verbote vor.
Nur an bestimmten Orten darf in der Öffentlichkeit gegrillt werden, wie zum Beispiel am Werdersee, Sodenmattsee und am Unisee.
Paul Zinken / dpa
Verbot von Einweggrills
Zum Grillen in Parkanlagen dürfen nur geeignete Grillutensilien genutzt werden, die keinerlei Grünflächen beschädigen können.
Klaus-Dietmar Gabbert
Schutz der Natur
Wer im Freien grillt, muss darauf achten, anfallenden Müll mitzunehmen und keine großen Rauchwolken entstehen zu lassen. Zudem muss am Ende sichergestellt sein, dass die Holzkohle vollkommen gelöscht wurde.
Jörg Carstensen
Alkoholverbot
Seitdem 1. Oktober 2015 gilt im Bürgerpark sowie im Stadtwald ein Alkoholverbot. Das Verbot ist die Folge mehrerer Probleme, die in Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol in den Grünanlagen beobachtet worden sind.
Patrick Pleul/dpa
Problem 1: Müll
Einer der Hauptgründe für das Verbot jeglichen Alkoholkonsums im Bürgerpark und im Stadtwald ist das erhöhte Müllaufkommen gewesen.
Monika Skolimowska /dpa
Problem 2: Vandalismus
Die Zunahme von Vandalismusschäden durch Alkohol konsumierende Parkbesucher ist ein weiterer Grund für das Verbot.
Peter Kneffel/dpa
Problem 3: Belästigung der Besucher
Der dritte und letzte Grund für das Verbot des Alkoholkonsums im Bürgerpark und im Stadtwald: es gab vermehrt Beschwerden über Belästigungen durch Betrunkene.
Daniel Karmann/dpa
Musik im Park
Die Benutzung von Bluetoothboxen, Radios, Trommeln und anderen akustischen Wiedergabegeräten ist im Bürgerpark generell verboten.
Julian Stratenschulte/dpa
Professionelle Fotografie im Park
Professionelle Film- und Fotoaufnahmen dürfen nicht einfach gemacht werden, sondern müssen von der Parkverwaltung genehmigt werden.
Carmen Jaspersen/dpa
Fahrradfahren
Radfahrer dürfen in den Parks auf gekennzeichneten Wegen fahren, wobei Fußgängern jederzeit Vorrang zu gewähren ist.
Nach 22.30 Uhr ist der Aufenthalt im Bürgerpark untersagt. Ausnahmen bilden der Besuch von Gaststätten sowie der Dienst- und Wohngebäude im Park. Durchqueren darf man den Park ebenfalls auch noch nach 22.30 Uhr.
Focke Strangmann
Spiele im Park
Ballwerfen, Frisbee und Badminton sind beliebte Spiele im Freien. Doch sie dürfen nur auf offiziell ausgewiesenen "Spielwiesen" gespielt werden. Dabei müssen die Teilnehmer jederzeit darauf achten, dass sie keine anderen Parkbesucher belästigen.
Christin Klose /dpa
Skateboard, Inliner und Co.
Egal ob Skateboard, Inliner oder Segway - solche Fortbewegungsmittel dürfen in den Bremer Parkanlagen nicht benutzt werden.
Frank Molter/dpa
Slacklines
Sogenannte "Slacklines", also zwischen zwei Bäume gespannte Seile, auf denen balanciert wird, sind im Bürgerpark verboten.
Peter Kneffel/dpa
Leinenpflicht
In Bremen gilt die Leinenpflicht in öffentlichen Park, Garten- und Grünanlagen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wo Hunde ohne Leine geführt werden können. Beispielsweise gibt es in Sebaldsbrück am Rande des Carl-Goerdeler-Parks sowie in den Neustadtswallanlagen neben dem Neustadtsbahnhof zwei umzäunte Flächen, auf denen Hundehalter ihre Vierbeiner ganzjährig legal frei laufen lassen können. Auf dem Weserdeich im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven von der Stadtgrenze Bremerhavens bis zur Kaiserschleuse sind Hunde in der Zeit vom 1. April bis 30. September angeleint zu führen.
Daniel Bockwoldt / dpa
Hunde auf Spielplätzen
Zu jeder Zeit sind Hunde auf Spielplätzen in Bremen verboten. Dabei geht es zum einen darum, dass die dort spielenden Kinder keine Angst haben sollen. Ein weiterer Grund ist die Instandhaltung des Spielplatzes. Denn Hundebissspuren in Schaukeln und Seilbahnen sind nicht schön und im Zweifel gar ein Sicherheitsproblem. Das, sowie natürlich auch fäkale Hinterlassenschaften von Vierbeinern in Sandkisten und den Grünanlagen sollen durch das Verbot verhindert werden.
Holger Hollemann / dpa
Hunde auf Spiel- und Liegewiesen
Auch auf den Bremer Spiel- und Liegewiesen sind Hunde in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 20. September verboten.
Im Sommer locken Aktivitäten im Freien. Ob Joggen, Frisbeespielen, Grillen, ein Bierchen im Bürgerpark mit Freunden trinken oder einfach nur den Hund spazieren führen - die Anlässe sind vielfältig. Gut, dass Bremen eine der grünsten Städte Deutschlands ist und es sich damit anbietet, Freizeit im Sommer draußen in einem der Bremer Parks und Anlagen oder auf einer der vielen Grünflächen zu verbringen.
Dabei muss allerdings einiges beachtet werden. In unserer Fotostrecke informieren wir über erlaubte und verbotene Aktivitäten in den Parks.