Es klingt widersprüchlich: Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass die Abschiebung von Ibrahim Miri in den Libanon rechtswidrig war. Es hält aber gleichfalls für rechtens, dass er trotzdem weiterhin fünf Jahre lang nicht nach Deutschland zurückkommen darf.
Um das Urteil nachvollziehen zu können, könnte man sich auf die Feinheiten des Verwaltungsrechts einlassen, zum Beispiel ergründen, was genau ein „reiner Vollstreckungsakt“ bedeutet. Doch notwendig ist dies eigentlich nicht, denn die Kernaussage der Entscheidung ist einfach und klar: Das Gericht hat der Vorstellung Ibrahim Miris als treu sorgenden Familienvater, der mit seiner kriminellen Vergangenheit gebrochen hat, keinen Glauben geschenkt.
Es hält den 48-Jährigen weiterhin für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Deshalb darf er trotz formaler Fehler im Abschiebungsverfahren nicht zurück nach Deutschland. Das mag bitter sein für seine Frau und traurig für seine Kinder, doch die Schuld daran trägt allein er selbst.