E-Roller müssen draußen bleiben: Weil ihre Akkus keiner Sicherheitsnorm unterliegen, dürfen sie bis auf Weiteres nicht in Bussen und Bahnen mitgenommen werden. Im Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) hat das E-Scooter-Verbot Bestand, in Schleswig-Holstein und Hessen hingegen werden "Übergangslösungen" gefordert und Befürchtungen laut, die Verkehrswende könne ins Stocken geraten.
Zur Erinnerung: Bei den 30 Mitgliedern des VBN sowie bei vielen anderen Verkehrsunternehmen ist die Rollermitnahme seit dem 1. Juni 2024 verboten. Zuvor waren in Spanien und Großbritannien Rollerbatterien explodiert oder in Brand geraten und hatten Passagiere des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in gefährliche Situationen gebracht. Der Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) reagierte mit der Empfehlung eines Transportverbots, um Bus- und Bahnbetreibern Hilfestellung zu geben.
Zwischenlösung gefordert
Dagegen regt sich mancherorts schon seit längerer Zeit Widerstand. Ein Mitnahmeverbot sei "in der Sache nicht zu begründen", hatte Katy Walter aus der Landtagsfraktion der hessischen Grünen im Herbst mitgeteilt. Eine Kleine Anfrage zum Thema habe ergeben, "dass es in Hessen noch nie zu gefährlichen Vorkommnissen" mit zugelassenen E-Rollern gekommen sei.
Im schleswig-holsteinischen Landtag versuchten CDU und Grüne gemeinsam, aber vergeblich, eine Lanze für die Roller zu brechen: E-Roller neuerer Generation, deren Akkus einer erhöhten Sicherheitsnorm entsprächen, sollten flächendeckend vom Verbot ausgenommen werden, forderte die Grünen-Abgeordnete Nelly Waldeck. Lukas Kilian (CDU) unterstrich, dass die Roller wichtig seien, um die sogenannte erste und letzte Meile zum oder vom ÖPNV zu überbrücken. "In Schleswig-Holstein haben wir ohnehin kein flächendeckendes Mitnahmeverbot", sagte Waldeck.

Das E-Scooter-Verbot in Bus und Bahn gilt flächendeckend innerhalb des VBN-Gebiets – mit Ausnahme des Eisenbahnverkehrs.
Eine Zwischenlösung, wie Waldeck und Kilian sie in Kiel gefordert hatten, hält ihr Bremer Grünen-Kollege, der verkehrspolitische Fraktionssprecher Ralph Saxe, für nicht praktikabel. Auch wenn E-Roller "Teil der Mobilitätswende sein können". Wer sollte die Einhaltung der Norm und eine entsprechende Plakette kontrollieren? "Da sehe ich Probleme im Vollzug. Was die Kollegen machen, löst Wildwuchs aus", sagt Saxe.
Ein neuer Stand zeichnet sich derzeit nicht ab, der VDV hat seiner Empfehlung bislang nichts hinzuzufügen. Daran halten sich – flächendeckend – die Verkehrsunternehmen im VBN, außer der Deutschen Bahn. Sobald eine EU-weite Zertifizierung der Akkus gesetzlich geregelt sei oder die Hersteller für die am Markt verfügbaren E-Tretroller das Risiko nachweislich beseitigt hätten, sei es "im vollständigen Interesse des VBN", die Mitnahme der Roller im ÖPNV wieder zuzulassen, sagte eine Sprecherin. Das aber ist noch nicht abzusehen.