Was ist in der Nacht vom 25. auf den 26. Juni 1993 mit Jutta Fuchs aus Farge passiert? Wurde die damals 29-Jährige ein Opfer ihres Mannes oder verschwand sie aus persönlichen Beweggründen spurlos? Auf diese Fragen will das Bremer Landgericht nun Antworten finden, und auch das öffentliche Interesse an diesem „Mordfall ohne Leiche“ war zum Prozessauftakt am Montag groß.
Wegen Mordes angeklagt ist der damalige Lebensgefährte von Jutta Fuchs. Dass er sie umgebracht hat, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt – wenn auch die Anklageschrift große Lücken aufweist, was Tatzeitpunkt und -hergang angeht. Der Körper der Frau war nie gefunden worden, wohl aber unter anderem ihre Handtasche und ihr Verlobungsring.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. „Ich bin unschuldig“, sagte der 58-Jährige, der sich ansonsten nicht weiter zum Fall äußern will. Ebenfalls von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machten die beiden ersten Zeugen. Vorgeladen waren sowohl der Vater des Angeklagten als auch der gemeinsame Sohn mit Jutta Fuchs. Er war zur Zeit der möglichen Tat noch ein Kleinkind.
Laut Anklageschrift handelte der Angeklagte, „um die Kränkung durch eine Trennung und Mitnahme des gemeinsamen Sohnes durch die Geschädigte zu vereiteln“. Horst Wesemann, Anwalt des Angeklagten, verlas eine Erklärung. Darin griffen er und sein Kollege Stefan Hoffmann die Ermittlungen der Polizei an. „Die Ermittlungen leiden unter dem Mangel, dass sie nie ergebnisoffen geführt wurden“, sagte Wesemann.
Zusätzlich habe es „sehr problematische Vernehmungen“ gegeben, unter anderem des Vaters des Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft. Wesemann: „Es gibt nur Vermutungen, keine Erkenntnisse über den Verbleib von Frau Fuchs.“ Die Verteidiger halten es durchaus für möglich, dass sie noch lebt. Der Prozess sollte ursprünglich im Oktober 2017 eröffnet werden. Er war aber schon am ersten Verhandlungstag abgebrochen worden, weil der Angeklagte aus dem Ausland nicht rechtzeitig vorgeladen werden konnte.
Erstmals war im Jahr 2013 Anklage erhoben worden, um zu verhindern, dass der Fall nach 20 Jahren verjährt. Das wäre nicht so bei Mord, allerdings bei Totschlag – um welche Tat es sich handelt, muss das Gericht nun klären. Der Prozess wird am Freitag, 17. August, ab 9 Uhr fortgesetzt. Dann soll unter anderem die Schwester von Jutta Fuchs aussagen.