Im Sommer kommt bei vielen auch der Wunsch auf, Partys im Freien zu feiern. Dafür braucht es einen geeigneten Platz – einen ausreichend großen Garten hat nicht jeder, doch Bremen bietet ja reichlich grüne Freiflächen, oft sogar am Wasser. Ein idealer Ort für eine Sause mit Freunden und Musik, oder? Theoretisch ja, rechtlich nein. Doch es gibt eine Möglichkeit, sich abzusichern, wenn man auf öffentlichen Grund und Boden feiern möchte: das Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys. Wer dieses nicht beachtet, riskiert nicht nur unliebsamen Besuch der Polizei, sondern auch empfindliche Strafen. Eben dieses Gesetz wurde jüngst im Ausschuss Kultur, Arbeit, Wirtschaft des Beirates Neustadt passend zur Jahreszeit erneut vorgestellt. Zu Gast war Hendrik Hillmann, zuständig beim Ortsamt für die Freiluftpartys.
Was ist eine Freiluftparty?
Als Freiluftparty gilt eine nicht kommerzielle Feier mit elektronisch verstärkter Musik auf öffentlichen Flächen. Diese muss spätestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt Bremen angemeldet werden.
Keine Freiluftpartys im Sinne des Ortsgesetzes sind Geburtstagsfeiern, Familienfeste oder Betriebsfeiern. Das Gesetz hat nicht zum Ziel, jegliche Art von Festivität auf öffentlichem Grund zu verhindern, sondern einen legalen Rahmen zu schaffen, der kontrolliert Chancen eröffnet, ohne die Umwelt oder die Nachbarschaft zu stören. Denn eine erlaubte Freiluftparty schließt zum Beispiel auch keine Ausnahmegenehmigung für eine erhöhte Lärmbelastung mit ein – weder was die Uhrzeit, noch was die Lautstärke angeht.
Kommerzielle Veranstaltungen sind von ohnehin ausgeschlossen und können nach diesem Gesetz nicht angemeldet werden. Zu gewerblichen Aktivitäten zählen insbesondere das Verlangen von Eintrittsgeld oder der gewerbsmäßige Verkauf von Essen oder Trinken. Es besteht auch ein striktes Werbeverbot für die Freiluftparty – für den Veranstalter sowie auch für die eingeladenen Gäste. Doch was heißt das? „Das ist ein offener Rechtsbegriff“, legt Hendrik Hillmann dar. Gemeint sind aber in jedem Fall Plakatierungen, Verteilen von Flyern oder auch öffentlich einsehbare Werbung bei Instagram oder Facebook.
Was heißt genau „elektronisch verstärkte Musik“?
Damit ist kein Radio oder eine kleine Anlage gemeint. Es geht hierbei laut Hillmann um größere Maßstäbe. Er nennt als Beispiel den klassischen DJ an seinem Mischpult, der mithilfe von Lautsprechern und Verstärkern eine Fläche beschallt.
Wer ist involviert?
Zusagen, Absagen oder weitere Informationen wie Auflagen erreichen den Antragssteller stets über das Ordnungsamt. Hendrik Hillmann beschreibt seine Funktion selbst – abseits der Kommunikation mit den Bürgern – vor allem als eine Schnittstelle. Denn das Ordnungsamt kontaktiert auf eine Anmeldung hin alle beim jeweiligen Ort relevanten Stellen, zum Beispiel die Umweltbetriebe oder das Sportamt als Verwalter einer Fläche. Die Polizei wird in jedem Fall über die Veranstaltung informiert.
Sind bestimmte Orte ausgeschlossen?
Bestimmte Flächen sind von vorneherein Tabu. Ämter oder auch Beiräte können für die jeweils zugehörigen Flächen entsprechende Beschlüsse fassen. Links der Weser sind solche Verbotszonen für Freiluftpartys nach dem Ortsgesetz zum Beispiel Teile der Neustadtswallanlagen, der Leibnizplatz, Böses Park oder der Strand des Sodenmattsees in Höhe der Stadtteilfarm. Hinzu kommen die Ortsteile Strom und Seehausen in Gänze. Dahingegen ausdrücklich erlaubt und entsprechend dafür ausgewiesen wurde im Bremer Süden die Landspitze des Dreiecks am Hohentorshafen.
Warum werden Anträge abgelehnt?
Grund für eine Ablehnung kann sein, dass die angemeldete Örtlichkeit oder ihre Eigentumsverhältnisse dem Ordnungsamt unbekannt sind. Um hier Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, der Anmeldung GPS-Koordinaten beizufügen. Versagungsgrund kann jedoch auch sein, dass die Fläche bereits zu oft oder erst vor kurzer Zeit als Partyort genutzt worden ist. So sieht das Gesetz ein Maximum von sieben Feiern pro Jahr pro Fläche sowie einen zeitlichen Mindestabstand zwischen zwei Feierlichkeiten von 18 Tagen vor.
Je nach Ort können mit der Genehmigung jedoch auch bestimmte Auflagen gemacht werden. Dazu gehört mitunter: ein Minimum an Toiletten, die bereitgestellt werden müssen. Dies muss meist bereits mit der Anmeldung nachgewiesen werden (Bestellbestätigung). Andere Auflagen können sein, dass das Befahren der Grünflächen mit Fahrzeugen jeglicher Art untersagt ist oder die zu erfüllende Pflicht, anfallenden Müll nicht in die vorhandenen Papierkörbe der Grünanlage zu entsorgen, sondern im Anschluss mitzunehmen.
Was passiert mit einer nicht angemeldeten Party?
Eine Party, die unter die genannte Definition fällt und nicht angemeldet wird, gilt automatisch als illegal. „Sie genießt somit keinen Schutz durch das Gesetz“, stellt Hillmann klar. „Die Polizei darf diese Partys dann auflösen, auch wenn keine Ordnungswidrigkeit, wie zum Beispiel zu laute Musik, vorliegt.“
Der Beirat zumindest wünscht sich ausdrücklich, dass das Gesetz und die damit verbundenen legalen Möglichkeiten für Partys im Freien auf öffentlichem Grund bekannter werden, womit der Sprecher des Ausschusses, Sascha Marcus Uecker (CDU), das Thema abschließt.