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6482 Kürzungen im ersten Halbjahr 2018 Hartz-IV-Sanktionen in Bremen leicht gestiegen

Das Erhalten von Hartz IV ist an Bedingungen geknüpft. Wenn diese nicht erfüllt werden, wird das Arbeitslosengeld II eingekürzt. In Bremen ist die Zahl dieser Streichungen leicht angestiegen.
10.10.2018, 18:03 Uhr
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Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Bremen ist in den ersten sechs Monaten des Jahres leicht auf 6482 gestiegen. Das waren 390 mehr als im Vorjahreszeitraum, wie die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Hannover mitteilte. In Niedersachsen dagegen sank die Zahl der Sanktionen auf 42.125 im ersten Halbjahr 2018 leicht zu - nach 43.820 im Vorjahreszeitraum. Die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängter Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes II zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - lag im Juni in Bremen bei 2,8 Prozent, im Land Niederaschsen waren es 3 Prozent.

In rund drei Vierteln der Sanktionsfälle sind laut Bundesagentur Meldeversäumnisse die Ursache - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne wichtige Gründe nicht wahrnimmt. Gut zehn Prozent entfallen demnach auf die Ablehnung angebotener Jobs oder Ausbildungsverhältnisse.

Bundesweit sank die Zahl der Sanktionen im ersten Halbjahr um rund 25 800 auf 449 550. Die Sanktionsquote lag deutschlandweit bei 3,1 Prozent. Im vergangenen Jahr waren bundesweit knapp 953 000 Bezieher mit einer Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes II bestraft worden, weil sie mehrfach Termine versäumt oder angebotene Jobs abgelehnt hatten. Das waren rund 13 700 mehr als im Jahr 2016.

Das Sozialgesetzbuch II schreibt empfindliche Strafen vor. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann sogar die gesamte Unterstützung zeitweise gestrichen werden. Der Regelsatz für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt aktuell 416 Euro im Monat.

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