In einem öffentlichen Hilferuf hatte sich der Verein Fluchtraum Anfang September für den Verbleib von 40 jungen Geflüchteten in Bremen stark gemacht, die behördlicherseits in andere Bundesländer umverteilt werden sollen. In einer gemeinsamen Stellungnahme erklären Sozial- und Innenressort jetzt, dass dies nicht möglich ist. Bei allem grundsätzlichen Verständnis für die schwierige persönliche Situation der Betroffenen – eine Ausnahmeregelung für sie werde es nicht geben.
Über den Verbleib der in Bremen ankommenden Menschen zu entscheiden, ist Aufgabe des Migrationsamts und der Zentralen Aufnahmestelle (Zast), dafür gibt es sehr klare gesetzliche Vorgaben, heißt es in dem Schreiben der beiden Behörden an Fluchtraum. Der Verein betreut in Bremen junge Geflüchtete. Die gleichmäßige Verteilung der Geflüchteten im Bundesgebiet geschehe per Zufallsgenerator. Was im Einzelfall mit persönlichen Härten verbunden sein könne, insgesamt aber dazu führe, dass Länder und Kommunen mit ihren Aufnahme- und Integrationskapazitäten nicht überproportional gefordert würden, sagen Sozial- und Innenressort. In Bremen seien allein im August knapp 750 Personen angekommen. Ohne Umverteilung, "müssten hier in Kürze wieder Turnhallen belegt und Zelte aufgebaut und damit die Standards der Unterbringung auf ein nicht akzeptables Niveau abgesenkt werden".
Auch für die Umverteilung im Bundesgebiet gebe es klare gesetzliche Vorgaben. Um davon abzuweichen, müssten, bevor die Verteilung veranlasst wurde, „zwingende Gründe“ vorgebracht werden. Das könnten zum Beispiel familiäre Verbindungen sein oder auch gesundheitliche Probleme des Betroffenen. Die Prüfung dieser Gründe obliegt dem Migrationsamt, gegen dessen anschließende Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.
Genau diese Vorgehensweise gelte auch für die 40 von Fluchtraum vorgebrachten Fälle. Sonderabsprachen zu Einzelfällen zu treffen – "und mögen die Gründe dafür auch noch so edel sein" –, sei mit einem transparenten und korrekten Verwaltungshandeln nicht vereinbar.