Es ist manchmal erfreulich, wenn Politiker ihre Wahlprogramme ziemlich direkt umsetzen können. Bei den Rahmenbedingungen für den sozialen Wohnungsbau kann das der Bremer Senat durch einen einfachen Beschluss tun. Ohne langwieriges parlamentarisches Verfahren werden aus 20 Jahren Sozialbindung 30 Jahre. Anstelle eines Anteils von 25 Prozent Sozialwohnungen müssen es jetzt 30 Prozent sein, wenn der Investor sein Grundstück von der Stadt erwirbt und mehr als 20 Wohnungen bauen will.
Angesichts der Entwicklung auch auf dem Bremer Wohnungsmarkt wurde es Zeit, dass ein Senat sich mal was traut und deutliche Vorgaben formuliert. Vor allem die längere Bindungsfrist markiert ein neues Bekenntnis zum sozialen Wohnungsbau. Denn neben der früheren Privatisierung von Wohnungsbeständen der öffentlichen Hand sind die zumeist relativ kurzen Bindungsfristen eine wichtige Ursache für immer weniger Sozialwohnungen in Stadt und Land.
Natürlich unkt die Opposition sogleich, dass man nun private Investoren verschrecken könnte. Doch der Senat bevorzugt hier zu Recht die klare Botschaft, nicht zuletzt an die eigene Wählerschaft.