Die Diskussion um den Glühwein-Ausschank ist typisch für fast alle Diskussionen um die Ver- und Gebote der Corona-Verordnungen. Immer geht es dabei auch um die Frage, was die geplanten Auflagen im Detail mit dem Infektionsgeschehen zu tun haben. Dabei treffen zwei widersprechende Logiken aufeinander. Das eine ist die Logik des Rechtsstaates, der gleiche Dinge auch gleich behandeln soll. Wenn man den Straßenverkauf von Bratwurst zum Mitnehmen unter Corona-Gesichtspunkten als risikolos erlaubt, dann darf man den Glühwein zum Mitnehmen auch nicht verbieten.
Dem steht die Logik der Epidemiologen gegenüber. Sie sagt, man kann Risiko A (Bratwurstverkauf) eingehen oder Risiko B (Glühweinausschank) tolerieren. Aber beides zusammen bildet ein zu hohes Risiko. So kann man jede wegen Corona untersagte Sache auf ihren Beitrag zum Infektionsgeschehen abklopfen und fast immer herausbekommen: eher gering. Alle zusammen sorgen trotzdem für eine Pandemie.