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Debatte um Sexismus-Song Kein "Layla"-Verbot in Bremen

"Layla" ist in aller Munde. Während manche Veranstalter nicht wollen, dass das Lied bei ihren Partys gespielt wird, können Bremer Fans des Songs aufatmen.
15.07.2022, 15:00 Uhr
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Von Simon Wilke

Bremen und Ballermann, das geht nicht unbedingt zusammen. Wer hier regelmäßig zu Micky Krause, Mia Julia oder DJ Ötzi feiern möchte, hat es ungleich schwerer, passende Gelegenheiten zu finden als Fans von Black Music oder 90er-Hits. Trotzdem, auch hier gibt es einige Pflichttermine für Freunde des Party-Schlagers. Doch wie gehen deren Veranstalter mit der Sexismus-Debatte um "Layla" um?

Bald steht Bremen Olé an, neun Stunden Schlagersause auf der Bürgerweide. Und dabei wollen die Macher eins ganz sicher nicht: auf "Layla" verzichten. "Wir freuen uns, am 6. August diesen Song in Bremen mit Tausenden von feiernden Besuchern zu singen", erklärt Sprecherin Jessica Schuck. Zwar achte man bei der Auswahl der Künstler grundsätzlich auf Werte und Normen, allerdings respektiere man auch die künstlerische Freiheit. "Layla" sei ein toller Partysong und vom Publikum gewünscht.

Etwas anderes gilt für den Schlagermove im September. Hier legen die Veranstalter wert auf den Unterschied von deutschsprachigem Schlager und Ballermann-Musik. Lieder wie "Layla" fielen unter Letzteres und hätten daher keinen Platz auf den Schlagermove-Partys. "Hierzu sind unsere DJs auch entsprechend durch uns gebrieft worden", schreibt Sprecherin Kathrin Fürstenberg.

Bei städtischen Veranstaltungen wie dem Freimarkt oder der Osterwiese spricht aktuell nichts gegen das Abspielen des Liedes. Es gebe zwar allgemeine Auflagen, beispielsweise, dass beim Autoscooter auf aggressionssteigernde Musik wie Gangster-Rap verzichtet werden soll, das habe jedoch nicht mit den Inhalten der Texte an sich zu tun, sondern diene der Gefahrenabwehr, so Christoph Sonnenberg, Sprecher des Wirtschaftsressorts. Verboten seien lediglich solche Lieder, die einen Straftatbestand erfüllen.

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