Der Landesmusikrat Bremen appelliert eindringlich an den Senat, die Regelung für das Musizieren und Singen in Innenräumen zu überdenken und eine höhere Personenzahl als derzeit zuzulassen. Im Moment dürfen nicht mehr als zwei Sänger oder aber zwei Musiker mit Blasinstrumenten in einem Raum musizieren, wenn sie nicht demselben Haushalt angehören.
Nicht nur der Landesmusikrat, auch elf weitere Vereinigungen, die den Aufruf unterzeichnet haben, sehen in dieser Regelung eine Ungleichbehandlung vor allem von Amateurmusikerinnen und -musikern mit anderen Bereichen. Dazu gehören die Musikschule Bremen, die Musikszene Bremen, das Landesjugendorchester und der Kreis-Chorverband.
"Höchstmaß an Sicherheit"
Inzwischen dürfe wieder Sport in Innenräumen stattfinden, auch die Gastronomie dürfe drinnen wieder Gäste bewirten. Es sei daher unverständlich, dass "es nicht möglich sein (soll), dass in klimatisierten oder gut belüfteten großen Räumen mehr als zwei geimpfte, genesene oder getestete Personen gleichzeitig singen oder ein Blasinstrument spielen," beklagen die Unterzeichner in einer Pressemitteilung. Viele Ensembles hätten im vergangenen Jahr Hygienekonzepte für unterschiedliche Raumgrößen entwickelt. Diese gewährleisteten ein "Höchstmaß an Sicherheit" für die Akteurinnen und Akteure.
Man mache sich große Sorgen um den großen Bereich der Amateurmusik, schreibt Marc Niemann, erster Vorsitzender des Landesmusikrats. Laut neuesten Erhebungen des Deutschen Musikinformationszentrums (MIZ) musizieren 19 Prozent der Deutschen in ihrer Freizeit, spielen in Orchestern oder Bands oder singen im Chor. Die gegenwärtige Verordnung mache einen Probenbetrieb aber so gut wie unmöglich, lautet die Einschätzung von Niemann.
Das führe dazu, dass viele Ensembles mit Mitgliederschwund zu kämpfen hätten und teilweise vor der Auflösung stünden. "Beenden Sie den harten Lockdown für Chöre und Ensembles, retten Sie diesen wertvollen Grundpfeiler unseres Bremer Musiklebens!" lautet daher der Appell der Unterzeichner an den Bremer Senat.