Kurzhaarig, langhaarig, weiß, braun, schwarz, klein, groß - es gibt den bei uns beliebten Vierbeiner in jeglicher Ausführung. Eines haben alle Bremer Hunde gemeinsam: Sie müssen sich an die vom Stadtamt Bremen gesetzten Regeln halten. Eine besagt, dass in Bremen vom 15. März bis einschließlich 15. Juli alle Hunde an die Leine müssen. Die Leinenpflicht wurde in diesem Zeitraum aufgrund der beginnenden Brut- und Setzzeit festgelegt. In Niedersachsen gilt die Leinenpflicht erst ab 1. April.
Doch nicht nur die Leinenpflicht müssen Hundehalter beachten. Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit dürfen Hunde nicht auf allen Flächen frei laufen. Extra dafür ausgezeichnete Hundefreilaufflächen sind in Bremen aber noch rar.