Es ist ein ganzes Bündel an Verstößen gegen verschiedene Gesetze, das die Bremer Staatsanwaltschaft einem 44-jährigen Bremer vorwirft. Seit Freitag muss er sich vor dem Landgericht verantworten. Die Hauptanklage lautet versuchte gefährliche Körperverletzung.
Der Mann soll Ende August 2018 vom Balkon seiner Wohnung in der Berliner Freiheit in der Vahr morgens mit einer Schleuder sieben Stahlkugeln mit einem Durchmesser von acht Millimetern auf einen Mann geschossen haben. Der Mann stand rund 90 Meter von dem Balkon entfernt neben einem Auto, die Kugeln verfehlten ihn und schlugen im Panoramadach des Wagens ein. „Der Angeklagte hat erhebliche Verletzungen des Mannes billigend in Kauf genommen“, sagte der Staatsanwalt.
Beim folgenden Polizeieinsatz durchsuchten die Beamten neben der Wohnung auch den Keller und die Garage des Angeklagten. Dort hatte er zwei Sprengfallen als Schutz gegen Wühlmäuse installiert, die durch Nylonschnüre ausgelöst werden. Die Beamten entdeckten die scharf geschalteten Fallen nur durch Zufall, der Angeklagte hatte sie nicht gewarnt. Dazu wäre er laut Staatsanwalt aber verpflichtet gewesen. So habe er billigend in Kauf genommen, dass Polizeibeamte durch die Wühlmausschussgeräte hätten verletzt werden können - entweder durch die Sprengfallen selbst oder den Knall von 160 Dezibel beim Auslösen.
Bei der Durchsuchung von Wohnung, Keller und Auto des Mannes, für das er keine Fahrerlaubnis hatte, fanden die Polizisten dann neben Cannabis und Kokain auch ein ganzes Arsenal an Pyrotechnik sowie mehrere Luftgewehre samt Munition, ein Butterfly-Messer und eine Taschenlampe mit Elektroschocker.
Zu seinen Motiven will sich der Angeklagte, der nach der Tat zunächst in Untersuchungshaft saß und im Dezember 2018 in die forensische Abteilung des Klinikums Bremen-Ost verlegt wurde, nicht äußern. Alleine wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung drohen ihm mehrere Jahre Haft, dazu kommen seine Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, die Straßenverkehrsordnung und unerlaubter Drogenbesitz.
Der Prozess wird am Mittwoch, 6. Februar, um 11 Uhr fortgesetzt. Dann sollen Zeugen aussagen.