Die Stadt Bremen hat das Verfahren für Kinder verändert, die neu in die Grundschule kommen. Die Anmeldungen finden künftig nicht mehr im Januar, sondern bereits im Oktober statt, teilt die Bildungsbehörde mit. Die Änderung greift kurzfristig bereits in diesem Herbst: Der Anmeldezeitraum für Sommer 2019 ist vom 15. bis 30. Oktober 2018. Dazu sollen Eltern im September einen Brief der Bildungsbehörde mit allen Informationen zur Anmeldung bekommen. In der Post werde auch eine Internetadresse genannt, unter der Eltern sehen können, welche Grundschule für ihr Kind zuständig ist, so die Behörde.
Zum Schuljahr 2019/20 werden alle Kinder eingeschult, die bis 30. Juni 2019 sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die zwischen 1. Juli und 30. September 2019 sechs Jahre alt werden, gibt es eine neue Regelung: Diese sogenannten „Karenzkinder“ können, müssen aber nicht schon so früh eingeschult werden. Maßgeblich dafür ist das schulärztliche Gutachten. Eltern von Kindern, die erst zwischen 1. Oktober 2019 und 31. Januar 2020 sechs Jahre alt werden, müssen bei der zuständigen Grundschule einen Antrag stellen, wenn ihr Kind in die Schule kommen soll.
Über den Antrag entscheidet die Grundschule auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung sowie der Einschätzung der Kita. Untersuchungen durch den schulärztlichen Dienst finden ab November statt. Auch dazu sollen Eltern in den nächsten Wochen Post bekommen. Mehr Informationen gibt es – auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Persisch, Russisch, Türkisch und in Leichter Sprache – unter: www.bildung.bremen.de/grundschule.