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Hemelingen Nur 100 Meter neben Wohngebiet: Neues Lager für Gelbe Säcke geplant

Auch in der Funkschneise in Bremen-Hemelingen soll ein Lager für Verpackungsmüll entstehen.
21.12.2017, 00:00 Uhr
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Von Christian Hasemann

Es hatte sich schon angedeutet: Als vor einigen Wochen mitgeteilt wurde, dass in der Hermann-Funk-Straße ein Zwischenlager für Gelbe Säcke entstehen soll, kam als weiterer Standort auch immer wieder die Funkschneise als Lagerplatz ins Gespräch. Für diesen zweiten Lagerplatz stellten die Genehmigungsbehörde und der Unternehmer jetzt die Pläne in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Umwelt des Beirates Hemelingen vor.

67 Tonnen Müll pro Woche

Das Lager in der Funkschneise 10 wird dieselben Dimensionen bekommen, wie das Lager in der Hermann-Funk-Straße: 3500 Tonnen Müll im Jahr, etwa 67 Tonnen in der Woche. Vier bis sechs mal am Tag wird gepresster Verpackungsmüll angeliefert und etwa zwei bis drei mal am Tag wird mit einem Großlastwagen der Müll zur weiteren Sortierung abgeholt. Die Lagerung geschieht dabei nach dem Prinzip „First-in-first-out“: Der Müll, der zuerst angeliefert wurde, wird auch als erstes wieder abgeholt. Auf diese Weise soll Gestank vermieden werden. Geplant sind zwei Lagerboxen für je 20 Tonnen Müll. Ein Netz soll verhindern, dass Müll durch Wind oder Vögel weggetragen wird.

Dass dieses Prinzip ausreichend ist, bezweifelten die Vertreter der Bürgerinitiative „Bürger gegen Giftmüll“ und die Ausschussmitglieder. „Mit dem Lager kommen Lärm und Dreck“, sagte Birgit Böcker von der Bürgerinitiative. Thematisiert wurde außerdem der aus Sicht der Ausschussmitglieder halbherzig umgesetzte Bebauungsplan für die Funkschneise. Dieser sollte das Wohngebiet vor Immissionen schützen. Allerdings grenzt das Gewerbegebiet direkt an das Wohngebiet an. Das Lager für die Gelben Säcke wäre nur knapp 100 Meter von den Wohnhäusern in der Eggestraße entfernt.

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„Da werden sich Gerüche bilden, gerade im Sommer. Warum also diese Low-Budget-Lösung?“, fragte Ralf Bohr (Grüne), der den Bau einer Halle fordert. Gerhard Scherer (CDU) bemängelte die Informationspolitik der Behörde und des Unternehmers: „Die Behörde und auch die Firma Hirsch hätten auf uns zukommen können, aber im Nachhinein hier her zu kommen und den Beirat und die Bevölkerung unter Druck zu setzen, das geht nicht.“

Uwe Hirsch versuchte zu beruhigen und machte außerdem ein Angebot an die Anwohner und den Ausschuss: Sollte sich wider Erwarten doch eine stärkere Geruchsbelastung entwickeln, so könne auch über den Bau einer Halle gesprochen werden. Er gab sich aber sehr sicher, dass es kaum zu Geruchsbelastungen kommen wird. „Der Müll lagert maximal zwei Tage, dann wird er abgefahren. Wir reden hier über Gerüche, die wahrscheinlich gar nicht auftreten werden.“ Er versuchte außerdem, die Bedenken vor Ungeziefer zu zerstreuen. „Gegen Ratten wird man etwas tun müssen, das ist klar.“

Kein Grundstück an Hansalinie

Im Übrigen gab Uwe Hirsch zu bedenken, dass sein Unternehmen schon seit Jahren versuche, die Betriebsstandorte zusammenzulegen. „Aber uns wurde mitgeteilt, dass wir in der Hansalinie kein Grundstück bekommen, sonst wären wir in der Funkschneise längst weg.“ Tatsächlich sehen die Ansiedlungsregeln für das Gewerbegebiet an der Autobahn A1 ausschließlich Logistik und Autozulieferer vor.

Die Bürgerinitiative „Kein Giftmüll in Hemelingen“, die sich gründete als Pläne für ein Sondermüll-Zwischenlager im Hemelinger Hafen bekannt wurden, hatte in der vergangenen Woche eine Petition in die Bürgerschaft eingebracht. Sie und auch die Beiratsmitglieder, die in der jüngsten Beiratssitzung einen Beschluss gegen das Lager in der Hermann-Funk-Straße gefasst hatten, hofften auf eine aufschiebende Wirkung für die Genehmigung, solange das Petitionsverfahren läuft. Allerdings: Das gibt das Petitionsrecht nicht her. Tatsächlich kann der Petitionsausschuss zuständige Behörden nur um Aufschub bitten.

In diesem Fall aber ist für Rainer Bewer, Referatsleiter in der Umweltbehörde, die Rechtslage eindeutig: „Es hat keine aufschiebende Wirkung, es gibt nur eine Informationspflicht.“ Eine blöde Situation, aber seine Behörde sei an Recht und Gesetz gebunden. „Wir sind rechtlich gezwungen, die Genehmigung zu geben.“ Selbst wenn er wollte, hätte er keine Handhabe, die Genehmigung nicht zu erteilen, wenn die beteiligten Behörden keine Einwände haben. So habe beispielsweise der Immissionsschutz mitgeteilt, dass bei Anwendung des „First-in-first-out“-Prinzips nicht mit einer intensiven Geruchsbelastung in Wohngebieten zu rechnen sei. „Wenn es anders sein sollte, dann wird man auch zusätzliche Auflagen machen können“, versuchte Rainer Bewer die Anwohner zu beruhigen. Schon ab Januar könnte sich zeigen, ob die Aussagen der Fachbehörden zutreffen.

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