Gleich zu Beginn des neuen Jahres gab es erneut Irritationen um das Dauer-Thema Bewohnerparken. So erreichten uns Zuschriften von unserer Leserschaft, unter anderem von Anna Garrelmann, dass Knöllchen, oft gleich zwei pro Auto-Besitzer, für das angebliche Falschparken an der St.-Jürgen-Straße auf der Krankenhausseite geschrieben worden wären, obwohl sie ihren Bewohnerparkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert hätten. Wie gesagt, das sei kein Einzelfall gewesen. Eigentlich sollten genau diejenigen, die einen Bewohnerparkausweis haben, hier ganztägig ihr Auto ohne Zusatzkosten abstellen können.
Inzwischen haben sich die Wogen nach Rücksprache mit Michael Glotz-Richter, Referent für nachhaltige Mobilität im Verkehrs- und Umweltressort, wieder geglättet. Tenor: Gegen diese erteilten Strafzettel Widerspruch beim Ordnungsamt einzulegen, würde durchaus etwas bringen. Die in der Sache maßgebende Beschilderung sei ja seit der Vorweihnachtswoche geändert worden. Wenn die Autos sonst ordnungsgemäß abgestellt worden seien, sollte das somit erledigt sein. Die Überwachungskräfte hielten ja alles per Digitalbild fest, so der Referent.
Parken auf Krankenhausgelände
In einer weiteren Leserzuschrift war darüber spekuliert worden, ob denn das Parken früh morgens oder spät abends auf dem Krankenhausgelände auch sicher sei. Dazu Michael Glotz-Richter: „Das gesamte Krankenhausgelände ist ja rund um die Uhr nicht menschenleer. Der Parkplatz ist zudem sehr gut ausgeleuchtet und übersichtlich“. Auf dem neu geschaffenen Parkplatz auf dem Krankenhausgelände ist allerdings eine Parkgebühr von 75 Euro pro Monat fällig. „Das sind 2,50 Euro am Tag, ein deutlicher Rabatt gegenüber neun Euro als normaler Tagespreis für 24 Stunden“, so Glotz-Richter. Das sei das Angebot für alle, die dort arbeiten oder auch wohnen. Fazit des Referenten: „Hier sind alle gleich bewertet, egal, ob aus dem Bewohnerparkgebiet oder anderen Umfeldbereichen oder eben dort Beschäftigte.“