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Fußgängerzone in der Bremer City Piktogramm für Knochenhauerstraße

Schilder alleine reichen manchmal nicht aus, damit Autofahrer eine Fußgängerzone auch wirklich als solche wahrnehmen. So auch in der Knochenhauerstraße. Ein Piktogramm soll jetzt Abhilfe schaffen.
25.05.2017, 21:15 Uhr
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Piktogramm für Knochenhauerstraße
Von Kristin Hermann

Schilder alleine reichen manchmal nicht aus, damit Autofahrer eine Fußgängerzone auch wirklich als solche wahrnehmen. So auch in der Knochenhauerstraße. Ein Piktogramm soll jetzt Abhilfe schaffen.

Schilder alleine reichen manchmal nicht aus, damit Autofahrer eine Fußgängerzone auch wirklich als solche wahrnehmen. So auch in dem Teilbereich der Knochenhauerstraße, der seit vergangener Woche Montag für Autofahrer gesperrt ist. Weil ein Poller eigentlich erst nach einer erfolgreichen Probephase von einem Jahr aufgestellt werden soll, haben sich nun noch einmal die Anlieger und Behördenvertreter getroffen, um über Alternativen zu sprechen.

Eigentlich hatten sich die Ladenbesitzer für mobile Blumenkübel ausgesprochen, die den Weg zur Straße versperren sollten. Doch von dieser Idee sei man nach dem Treffen abgerückt. Zu gefährlich seien die rechtlichen Konsequenzen, sollte es zu einem Unfall kommen, bestätigte Jens Tittmann, Sprecher der Baubehörde.

Markierung soll auf Fußgängerzone hinweisen

Deshalb soll an der Stelle nun ein Piktogramm aufgetragen werden, das auf die Fußgängerzone hinweist. Die Markierung soll möglichst bis zur feierlichen Eröffnung während des Straßenkünstler-Festivals La Strada aufgetragen werden. Sollte auch diese Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg erzielen, wolle sich die Baubehörde noch einmal an das Innenressort wenden, um eine verstärkte Verkehrsüberwachung des Bereiches zu fordern. „Im Notfall auch mit Bußgeldern“, so Tittmann.

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Der Bereich der Knochenhauerstraße zwischen der Carl-Ronning-Straße und der Kleinen Hundestraße ist seit dem 15. Mai zunächst für ein Jahr für Autofahrer gesperrt. Zwischen 20 und 11 Uhr dürfen dort Lieferfahrzeuge verkehren. Radfahrer sind von dem Verbot ausgenommen.

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