Was die 61 Väter und vier (!) Mütter des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat auf Veranlassung und unter Aufsicht der drei westlichen Siegermächte im Mai 1949 beschlossen haben, hat sich als stabil erwiesen. Es überstand die deutsche Teilung, die Wiederbewaffnung und wachsende Rolle Westdeutschlands in der Nato, politische und wirtschaftliche Krisen, eine sich dynamisch entwickelnde europäische Integration und schließlich gesellschaftliche Umwälzungen, die im ausgesprochen konservativen Nachkriegsdeutschland von 1949 – man schaue sich den Frauenanteil im Parlamentarischen Rat an – kaum jemand vorhergesehen hatte.
Die Ratsmitglieder hatten aus Weimar und der Nazidiktatur gelernt: einklagbare Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaat, keine allmächtigen Figuren mehr, keine schwer kontrollierbare Zentralgewalt – stattdessen neben dem Bundestag eine starke Länderkammer sowie die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit von Richtern und Journalisten. Und schließlich ein mächtiges Bundesverfassungsgericht, das allzu hoch fliegenden Politgelüsten jederzeit die Flügel gestutzt hat.
Verfassungsänderungen hat es immer wieder gegeben, aber der Rat hat dafür hohe parlamentarische Hürden gesetzt – und für die Kernsubstanz wurde Beton angerührt: Menschenwürde, Grundrechte sowie die Staatsprinzipien Demokratie, Rechts- und Sozialstaat stehen für keine noch so erdrückende Mehrheit zur Disposition. Sie gelten unabänderlich. 70 Jahre Grundgesetz sind ohne Wenn und Aber ein Grund zu feiern.