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Mehreinnahmen durch City-Tax Bremen will Bettensteuer auf Geschäftsreisende ausdehnen

Fünf Prozent Aufschlag auf die Hotelrechnung: So hoch ist die Tourismusabgabe City-Tax in Bremen. Nun soll sie auf Geschäftsreisende ausgedehnt werden. Das Tauziehen um die Mehreinnahmen hat schon begonnen.
05.12.2023, 05:00 Uhr
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Bremen will Bettensteuer auf Geschäftsreisende ausdehnen
Von Jürgen Theiner

Auch wer berufsbedingt in Bremer und Bremerhavener Hotels übernachtet, soll künftig wieder eine Bettensteuer von fünf Prozent des Rechnungsbetrags zahlen, die sogenannte City-Tax. Darauf hat sich die rot-grün-rote Koalition im Grundsatz verständigt. Offen ist allerdings, ob die zusätzlichen Einnahmen komplett in die Tourismusförderung fließen oder teilweise auch in den allgemeinen Haushalt. Im Vorfeld der Senatssitzung an diesem Dienstag haben sich Wirtschaft- und Finanzressort noch nicht auf eine entsprechende Formel verständigen können.

Anfang 2012 hatte die Hansestadt die City-Tax eingeführt, und zwar für Touristen und Geschäftsreisende gleichermaßen. Schon ein halbes Jahr später verfügte das Bundesverwaltungsgericht eine Einschränkung: Sind Übernachtungen beruflich veranlasst, darf auf die Kosten keine weitere Steuer erhoben werden. Seither zahlen in Bremen und Bremerhaven nur Touristen die City-Tax.

2022 brachte eine neuerliche juristische Wendung wieder Bewegung in die Sache. Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Steuerpflicht anders als das Bundesverwaltungsgericht zehn Jahre zuvor. Es eröffnete den Bundesländern die Möglichkeit, in entsprechenden Gesetzen auch beruflich veranlasste Übernachtungen mit einer Bettensteuer zu belegen. Nach der Landtagswahl im Mai griffen SPD, Grüne und Linke diesen Urteilsspruch in ihrem Koalitionsvertrag auf. Geprüft werden solle, "ob zur Erhöhung der Mittel aus der City-Tax für den Tourismus zukünftig auch eine Besteuerung der Geschäftsreisenden erfolgen soll". Dieser Auftrag wurde mit einem wichtigen Zusatz versehen: "Die hierdurch erzielten Steuereinnah­men sollen dabei unmittelbar dem Tourismus zugutekommen."

Finanztechnisch ist das gar nicht so einfach umzusetzen. Denn anders als bei kommunalen Gebühren, die man beispielsweise für die Abwasserbeseitigung zahlt, gibt es bei Steuern üblicherweise keine Zweckbindung. Sie fließen in den großen Pott namens Haushalt. Der Gesetzgeber beschließt dann, wie die staatlichen Gesamteinnahmen ausgegeben werden. Natürlich stünde es der Bremischen Bürgerschaft frei, die Tourismusförderung jeweils von Haushalt zu Haushalt finanziell so auszustatten, wie es den Einnahmen aus der City-Tax entspricht. Sie könnte diese Mittel aber auch ganz oder teilweise für andere Zwecke ausgeben.

Im Land Bremen lagen die Einnahmen aus der City-Tax im vergangenen Jahr bei knapp 3,3 Millionen Euro. Da Geschäftsreisende für gut die Hälfte aller Hotelübernachtungen stehen, wäre bei einer Ausdehnung der City-Tax auf diese Gruppe mit Mehreinnahmen von etwa 3,5 Millionen Euro zu rechnen. Wie Bremens Tourismus-Chef Oliver Rau diesen Betrag einsetzen würde, kann man sich vorstellen – komplett für die Förderung des Fremdenverkehrs. Als er kürzlich beim Wirtschafts- und Strukturrat Bremen-Nord eingeladen war, nutzte er die Gelegenheit für einen entsprechenden Appell an die politischen Entscheidungsträger. Aus seiner Sicht ist die Rechnung simpel. Und sie geht so: Der Tourismus generiert in Bremen pro Jahr rund zwei Milliarden Euro Umsatz, woraus sich Steuereinnahmen (jenseits der City-Tax) von 180 bis 200 Millionen Euro ergeben. Mit Tourismusförderung könne Bremen bei vergleichsweise bescheidenem Einsatz also viel Positives auf der Einnahmeseite bewegen, argumentiert Rau. Eine Verdoppelung der City-Tax-Einnahmen durch die Einbeziehung der Geschäftsreisenden käme gerade recht, um die zuletzt so erfolgreichen Projekte – etwa bei den digitalen Werbekampagnen für Bremen und Bremerhaven – weiterführen und ausbauen zu können. "Wir brauchen das, auch um in der nationalen Konkurrenz mit anderen Standorten konkurrenzfähig zu bleiben", sagt Rau.

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Ob sich der Senat dieser Argumentation letztlich anschließt, muss sich zeigen. Der Gesetzentwurf für die Ausweitung der City-Tax enthält keine Festlegungen, was die Verwendung der Mehreinnahmen angeht. Im Vorfeld war zu hören, dass Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) und Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) heftig um diese Frage gerungen haben. Vogt liegt ganz auf Raus Linie. Fecker hat nichts gegen Tourismusförderung, muss aber auf den Haushalt als Ganzes schauen, und der steht angesichts stagnierender Einnahmen und hoher Bedarfe in fast allen Bereichen erheblich unter Druck. Eine Einigung war am Montag noch nicht in Sicht.

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