Wie zu erwarten: Am Ende hat die Umweltdeputation mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken dem Entwurf des Umweltressorts für eine runderneuerte Baumschutzverordnung zugestimmt. CDU, FDP und Bündnis Deutschland stimmten dagegen. Bevor jetzt als Nächstes die Stadtbürgerschaft am Zug ist, wird es auf Antrag der CDU aber noch eine Expertenanhörung geben. Zu sehr haderte etwa Hartmut Bodeit als umweltpolitischer Sprecher der Christdemokraten mit der vorgesehenen Ausweitung des Baumschutzes. Das Anliegen selbst stellte er nicht infrage, wohl aber den Mehraufwand für die Verwaltung, den die neue Verordnung nach sich zieht.
Tatsächlich geht auch das Umweltressort von zusätzlichem Personalbedarf aus, um die erwartete Mehrzahl von Anträgen auf Fällungen und großflächige Rückschnitte zu bewältigen. Denn die Satzung stellt Bäume nun prinzipiell unter Schutz, sobald der Stamm in ein Meter Höhe mindestens 80 Zentimeter Umfang erreicht hat. Bislang lag diese Schwelle bei Laubbäumen bei 120 Zentimetern, bei Nadelbäumen sogar bei 300 Zentimetern. Geschätzt 40 Prozent mehr Bäume in Bremen sind damit geschützt, ob nun auf öffentlichem Grund und Boden oder in privaten Gärten. Da machen weder die bisherige noch die neue Verordnung einen Unterschied.
Ungenügende Kontrolle der Auswirkungen?
Hilmar Garbade, Präsident des Bremer Landwirtschaftsverbandes, hätte allerdings gerne innenstädtische und ländlichere Regionen auseinandergehalten. "Wenn ein Bewuchs nicht stört, lassen wir ihn auf den Höfen jetzt einfach stehen, aber wenn schon ab 80 Zentimetern der Schutz greift, kann ich mir vorstellen, dass dann einfach frühzeitig gefällt wird, bevor der Baum zu groß wird." Eine Vorstellung, die von den Fachleuten des Umweltressorts zurückgewiesen wird. Das sei schlicht nicht die Erfahrung, die man mit der alten Verordnung gemacht habe, die ja auch Grenzwerte vorgegeben habe.
Gleichwohl verwies die CDU mehrfach auf eine "ungenügende Wirkungskontrolle" der neuen Verordnung. Es helfe ja nicht, Regelungen zu verschärfen, die man dann aber nicht kontrollieren könne, trotz ausgeweiteter Bürokratie und neuer Stellen, sagte Martin Michalik, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Die Replik von Ralph Saxe (Grüne), dass man erst mal davon ausgehe, dass sich die Bürger an die bestehenden Gesetze halten, bezeichnet er als "reine Theorie." Das sei alles gut gemeint und schlecht gemacht, fasste Michalik das Vorhaben zusammen.
Saxe hingegen verteidigte die Neuregelung. Ein Vergleich mit 40 anderen deutschen Städten zeige, dass die neue Baumschutzsatzung nicht einmal die strengste sei. Die jetzige Anpassung bringe Bremen beim Baumschutz aber immerhin von einem der hinteren Plätze ins Mittelfeld. Zugleich sei es sogar gelungen, Bürokratie abzubauen. "Die Baumbestandsbescheinigung durch die Naturschutzbehörde entfällt und wir führen für alle Anträge die Genehmigungsfiktion ein." Das bedeutet: Wer einen Antrag auf eine Baumfällung stellt und innerhalb von sechs Wochen keinen ablehnenden Bescheid erhält, darf zur Tat schreiten. Damit der Bürger weiß, ab wann die Sechs-Wochen-Frist beginnt, ist die Behörde aufgefordert, unverzüglich innerhalb weniger Tage den Eingang und die Vollständigkeit eines Antrags zu bestätigen. Die Genehmigungsfiktion wird von der Opposition auch ausdrücklich begrüßt. "Nur hätte es für die Einführung gereicht, die alte Verordnung dahin gehend zu ändern", kommentierte Bodeit.
Saxe bescheinigte der CDU, bei dem gesamten Thema "alt auszusehen". Ihm sei unklar, was die Kollegen eigentlich wollten. Die alte Satzung? Gar keine Satzung? Eigene Vorschläge der CDU, wie der Baumschutz verbessert werden könnte, seien jedenfalls nicht erkennbar.