Der Countdown läuft – nur noch wenige Tage, dann ist die bereits einmal verlängerte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endgültig vorbei. Kein Pardon mehr für die Eigentümer von Grundstücken, Wohnungen und Häusern. Einen weiteren Aufschub wird es nicht geben, erklären die Behörden.
Wie sieht es in Bremen, Hamburg und Niedersachsen aus? Wie viele Bürgerinnen und Bürger sind ihrer Pflicht bereits nachgekommen und entgehen damit dem Risiko, mit einem Zwangsgeld belegt zu werden?
Nach Zahlen des Bremer Finanzressorts sind bis Mittwoch dieser Woche im kleinsten Bundesland 166.678 Erklärungen abgegeben worden. Das entspreche einer Quote von 70,2 Prozent, so die Behörde. Bremen erreicht damit bundesweit einen Spitzenplatz. In Hamburg liegt die Quote bei 68 Prozent, in Niedersachsen bei 64,9 Prozent. Auch diese beiden Länder befinden sich noch im oberen Mittelfeld. Am geringsten war der Rücklauf nach einem Bericht der "Tagesschau" in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und dem Saarland. Dort fehlt noch rund die Hälfte der Erklärungen.
Notwendig geworden war die Reform der Grundsteuer, nachdem das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Bewertungssystem für rechtswidrig erklärt hatte – gleichartige Grundstücke würden unterschiedlich behandelt, so die Begründung. Die bisherige Berechnung basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten. Im Westen stammen sie von 1964, im Osten von 1935.

Mit dem System "Elster" lassen sich Steuererklärungen elektronisch abgeben. Ganz einfach ist das aber nicht.
Die aktuellen Hebesätze verlieren mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit, teilt die Bremer Finanzbehörde mit. Die Bremische Bürgerschaft werde daher im kommenden Jahr neue Hebesätze beschließen, die ab 2025 gültig sind. "Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie einen Grundsteuermessbescheid und den neuen Grundsteuerbescheid", wendet sich das Ressort an die Eigentümer.
In Niedersachsen sind nach Angaben des Finanzministeriums knapp
200.000 Erklärungen in Papierform eingegangen, der große Rest auf elektronische Weise. Eine Fristverlängerung werde es nicht geben. Die Finanzverwaltung müsse bis Ende dieses Jahres die meisten der 3,5 Millionen Grundstücke im Land bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 vorliegen. Für die Kommunen ist die Abgabe eine der wichtigsten Einnahmequellen. Im Jahr 2020 lag das Steueraufkommen für bebaubare und bebaute Grundstücke in Niedersachsen bei 1,43 Milliarden Euro.
Die Deutsche Steuergewerkschaft ist wie die Finanzbehörden dagegen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal zu verlängern. „Ich halte nichts davon“, sagte Gewerkschaftschef Florian Köbler am Donnerstag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er könne gut verstehen, dass das Ausfüllen der Formulare nicht "vergnügungssteuerpflichtig" ist. "Die Finanzverwaltung braucht jetzt aber dringend die restlichen Grundsteuererklärungen, um den Kommunen ausreichend Zeit zu geben, die endgültige Grundsteuer festzusetzen“, so Köbler.