Osterholz-Scharmbeck. Spätestens seit dem 1. Juni wissen Grundbesitzer und Hauseigentümer, dass ab 2025 ihre Grundsteuer auf einer neuen Grundlage berechnet werden soll. Denn da flatterte ihnen ein Schreiben der Finanzbehörde mit der Aufforderung ins Haus, eine Grundsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Ursprüngliches Fristende: 31. Oktober. Seit gestern Mittag ist dieses Datum überholt. Nun müssen die Eigentümer die geforderten Daten zu ihren Häusern und Grundstücken erst bis Ende Januar 2023 melden.
Eine Nachricht, die viele mit Erleichterung zur Kenntnis genommen haben dürften. Denn mit der Grundsteuererklärung tun sich viele Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Osterholz-Scharmbeck schwer. „Bis Dienstag sind erst 39 Prozent der abzugebenden Erklärungen bei uns eingegangen“, bestätigte Christian Hasloop, Sachgebietsleiter Arbeitnehmerbereich und Einheitliche Grundbesitzstelle beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck. Und das hiesige Finanzamt ist keine Ausnahme.
Ratschläge und Tipps
Die Finanzbehörden hatten daher für den 11. Oktober einen „Aktionstag Grundsteuer“ organisiert, damit sich Grundeigentümer bei ihrem Finanzamt Hilfe beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung holen konnten. Die meisten Menschen, die überhaupt das Finanzamt aufsuchen würden, gäben ihre Unterlagen - in der Regel die Steuererklärung - noch in Papierform ab: „Das sind meist ältere Mitbürger, die nicht über einen Internet-Zugang verfügen“, sagte Hasloop. Bürger, die ihre Lohnsteuererklärung bereits elektronisch einreichten, stellten ihre Fragen eher telefonisch, so Hasloops Erfahrung. Doch die Grundsteuererklärung soll möglichst nicht in Papierform eingereicht werden. Und so finden sich im Eingangsbereich des Finanzamtes an der rechten Wand zwar eine Halterung, in der verschiedene Steuervordrucke zur Selbstbedienung stecken. Aber nicht das vierseitige Formular für die Grundsteuererklärung, wie eine Dame ärgerlich bemerkte. „Das musste ich mir von der Mitarbeiterin an der Pforte geben lassen!“
So ganz einfach scheint das Ausfüllen der Grundsteuererklärung auch nicht zu sein, haben bereits etliche Bürger festgestellt. Am einfachsten haben es wohl noch die Eigentümer eines relativ neu-gebauten Hauses, für das alle Unterlagen griffbereit in der Schublade liegen. Anderen fällt es schwerer: „Ich habe versucht, mir im Internet Hilfe zu holen“, erzählte am Aktionstag ein Herr, der mit einem kleinen Ordner auf dem Weg ins Finanzamt war: „Aber da gab es so viele unterschiedliche Angebote, manche kostenpflichtig, manche kostenlos, da habe ich nicht mehr durchgeblickt.“
Empfehlung für Elster
Laut Christian Hasloop ist das Ausfüllen der Erklärung im Internet über die kostenlose Steuer-Plattform „Elster“ – mit der auch die reguläre Steuererklärung gemacht werden kann – am leichtesten. Nachdem sich der Nutzer auf der Plattform registriert habe, erhielte er per Brief den Code, um das Programm verwenden zu können. Ältere Bürger, die keinen eigenen Elster-Zugang haben, aber Steuer- und Internet-affine Kinder oder Enkel, könnten ihre Grundsteuererklärung auch über deren Portale – oder die Portale von Steuerberatern – abgeben, so Hasloop.
Für ihr eigenes Grundstück und das ihrer Eltern hatte Andrea Baumann keine Schwierigkeiten, die Grundsteuer-Erklärung auszufüllen, erzählte sie: „Viele der wichtigsten Angaben enthält ja schon das Anschreiben des Finanzamtes.“ Über den Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) habe sie die für die Steuererklärung relevanten Daten erhalten. Die Wohnfläche hätte sie aus den Bauplänen des Hauses erfahren.
Komplizierte Verhältnisse
Den Aktionstag nutzte sie, um sich Hilfe für die Grundsteuererklärung ihrer Schwiegereltern zu holen. Denn auf deren Grundstück stünden zwei Häuser und ein Schuppen, der mehr als 30 Quadratmeter messe, sagte sie. Ein Verwandter sei außerdem Miteigentümer eines Teils des Geländes. Und es sei ein Pachtverhältnis eingetragen. „Das ist mir zu kompliziert; da brauche ich Beratung“, so Baumann. Unklarheiten gebe es auch bezüglich der Wohn- und Nutzfläche eines etwa 1950 erbauten Hauses. Hasloops Rat für solche Fälle: Die Wohngebäude-Versicherung einsehen; dort seien solche Angaben eingetragen.
278 Ratsuchende schauten an jenem Aktionstag beim hiesigen Finanzamt vorbei und bekamen Tipps von den Mitarbeitern. Bürger, die mit der Hoffnung gekommen waren, dass ihnen der Antrag direkt ausgefüllt würde, wurden enttäuscht. Das müssten die Steuerpflichtigen selbst erledigen, erfuhren sie.
Frist bis 2023 verlängert
Christian Hasloop hofft, dass nun deutlich mehr Grundsteuererklärungen beim Finanzamt eintreffen werden. Allerdings ging er selbst am Aktionstag nicht davon aus, dass bei seiner Behörde alle Erklärungen bis zum 31. Oktober eingegangen seien. Mit dem gestrigen Tag haben die Eigentümer, die noch keine Erklärung abgegeben haben, deutlich Zeit gewonnen. Bis zum 31. Januar 2023 sollten dann allerdings alle Eigentümer ihre Grundsteuererklärung erledigt haben.