Bis ein Einbürgerungsantrag in Bremen bearbeitet wird, kann es aktuell rund zwei Jahre dauern. In Bremerhaven beträgt die Wartezeit etwa zehn Monate. Dies wurde auf Anfrage des WESER-KURIER von der Innenbehörde bestätigt. Eine Ursache: Die Zahl der Anträge hat stark zugenommen, nicht nur in Bremen. Die Bearbeitungsdauer ist laut Innenbehörde daher ein bundesweites Phänomen. Eine externe Untersuchung der Organisation im Bremer Migrationsamt soll helfen, die Prozesse in der Behörde zu verbessern und den Personalbedarf zu ermitteln.
Wie hat sich Zahl der Einbürgerungsanträge entwickelt?
Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Anträge stetig. Wollten sich im Jahr 2021 noch 4056 Menschen in Bremen einbürgern lassen, waren es im Jahr darauf 5031 Personen, im vorigen Jahr 5749. In diesem Jahr wurden im ersten Quartal rund 1500 Anträge eingereicht. Das Innenressort rechnet dauerhaft mit bis zu 7000 Interessenten jährlich für die deutsche Staatsbürgerschaft. Tatsächlich eingebürgert wurden deutlich weniger: 2021 waren das rund 2000, 2022 etwa 3000 Menschen und 2023 rund 3700. Das dürfte eine Folge der Bearbeitungsdauer sein. Derzeit warten in Bremen noch Anträge aus dem ersten Quartal 2022 auf eine Bearbeitung. Insgesamt summierte sich der Antragsstau Ende 2023 auf rund 6300 Fälle. Hat die Bearbeitung erst begonnen, ist sie laut Innenressort meist innerhalb weniger Wochen erledigt, vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Voraussetzungen.
Welche Bedingungen müssen Antragsteller erfüllen?
Noch bis zum 26. Juni gilt das bisherige Staatsbürgerrecht, das unter anderem einen Mindestaufenthalt von acht Jahren in Deutschland vorsieht. Danach tritt das neue Recht in Kraft, das noch fünf Jahre verlangt. Bei besonderen Integrationsleistungen – etwa guten schulischen Leistungen oder bürgerschaftlichem Engagement sowie hervorragenden deutschen Sprachkenntnissen und der Fähigkeit, seinen und den Lebensunterhalt seiner Familienangehörigen dauerhaft und nachhaltig aus eigenem Einkommen sicherzustellen – kann die Aufenthaltszeit auf drei Jahre weiter verkürzt werden. Die Veränderung vergrößert den Kreis den Antragsberechtigten und dürfte für noch mehr Arbeit sorgen. Unverändert gilt die Vorgabe, dass die Person, die Deutsche werden will, schon über ein reguläres und gefestigtes Aufenthaltsrecht verfügt, keine staatlichen Transferleistungen bezieht, keine Vorstrafen hat und ausreichend gut Deutsch sprechen kann. Zudem müssen Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden.
Welche Bedeutung hat der Einbürgerungstest?
Staatsbürgerliche Kenntnisse werden mit dem sogenannten Einbürgerungstest überprüft. Aus einem Katalog von 300 bundesweit einheitlich festgelegten Fragen müssen die Bewerber 30 beantworten, wobei jeweils vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben sind. Dazu kommen drei von jeweils zehn Fragen, die sich allein auf das Bundesland beziehen, in dem der Test absolviert wird. Mindestens 17 der 33 Fragen müssen richtig beantwortet werden. Gefragt wird zum Beispiel, wer den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählt, welche Aufgabe Wahlhelfer in Deutschland haben oder welche genaue Bezeichnung der Regierungschef in Bremen besitzt. Im Test finden sich künftig auch Fragen, wie etwa ein jüdisches Gebetshaus heißt, wann der Staat Israel gegründet wurde und woraus sich die besondere Verantwortung Deutschlands für Israel begründet. Erarbeitet und regelmäßig aktualisiert werden die Fragen vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen an der Humboldt-Universität Berlin, eine Bildungseinrichtung der 16 Bundesländer. Der Einbürgerungstest ist nicht für jeden Bewerber verpflichtend. Die staatsbürgerlichen Kenntnisse gelten auch als nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich absolviert wurde oder bereits ein deutscher Schulabschluss vorliegt.
Wie viele Anträge werden abgelehnt?
In Bremen wurden im vergangenen Jahr 15 Anträge formal abgelehnt, weil nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren und das auch in absehbarer Zeit nicht realistisch erschien. In den meisten Fällen entscheiden Behörde und Antragsteller gemeinsam, Anträge so lange ruhen zu lassen, bis noch fehlende Nachweise erbracht wurden. Am Einbürgerungstest ist jedoch noch kein Antrag gescheitert. Er kann beliebig oft wiederholt werden – so lange, bis es klappt.