15 Parteien dürfen in Bremen bei der Bundestagswahl antreten: SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Linke, AfD, Die Partei, Freie Wähler, Volt, Menschliche Welt, MLPD, Bündnis Deutschland, BSW, Mera 25 und die Partei für Verjüngungsforschung. Das gab der Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Freitagnachmittag bekannt. Dabei debattierte das Gremium auch über zwei formelle Beschwerden gegen die FDP und AfD. Beide Mängelanzeigen waren laut Landeswahlleiter Andreas Cors nicht wirksam für eine Zurückweisung der Landesliste – AfD und FDP dürfen also antreten.
Bei der FDP hatte ein Beschwerdeführer bemängelt, dass beim Parteitag zur Aufstellung der Landesliste der Grundsatz geheimer Wahlen verletzt worden sei. Denn die Abstimmung sei nicht per Kreuz, sondern per Unterschrift erfolgt. Damit hätte theoretisch zurückverfolgt werden können, wer für die jeweiligen Kandidaten gestimmt hatte. Da die Beschwerde von einer Person kam, die bei der Versammlung nicht anwesend war und es keine Beschwerden aus dem Kreis der Teilnehmer gegeben hatte, lehnte der Landeswahlleiter die Mängelanzeige ab.
Bei der AfD hatte unter anderem Thomas Jürgewitz, ehemaliger Landesvize der AfD, moniert, dass der jetzige Landesvorstand nicht legitimiert gewesen sei, zum Parteitag einzuladen, weil er nicht korrekt gewählt worden sei. Auch der Bundesvorstand hätte die Einladung nicht leisten dürfen. Mit Verweis auf die Satzung der AfD wies der Wahlvorstand auch diese Beschwerde zurück. Denn dort hieße es, sofern der Gebietsverband keinen Vorstand habe, könne auch die nächsthöhere Ebene zur Wahlversammlung einladen "und das ist passiert", sagte Cors.
Drei Parteien haben es aufgrund von Mängeln beim Einreichen der Landeswahlliste nicht auf den Bremer Stimmzettel für die Bundestagswahl geschafft: Die Piratenpartei, Die Basis und die Partei des Fortschritts (PDF). In allen drei Fällen reichte die Anzahl der Unterstützer nicht aus. Kleinstparteien müssen mindestens 460 Unterschriften vorweisen, um eine Landesliste einzureichen.