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Pandemie Neue Verordnung gilt ab Freitag: Das ändert sich bei den Corona-Regeln

Die 2G-plus-Regel für Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis 13. Februar unabhängig von der Warnstufe im Land Bremen gelten. Kita-Kinder müssen künftig dreimal die Woche getestet werden.
21.01.2022, 08:33 Uhr
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Von rab

Die vom Bremer Senat am 18. Januar beschlossene 30. Corona-Verordnung tritt am Freitag, 21. Januar, in Kraft. Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft hat der neuen Verordnung am 20. Januar zugestimmt. 

Danach gilt die 2G-plus-Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen künftig unabhängig von der Warnstufe in Bremen und Bremerhaven - und zwar zunächst bis zum 13. Februar 2022. Bisher war die 2G-plus-Regel an die Warnstufe 4 gekoppelt und es gab keine zeitliche Begrenzung. 

Mit der 30. Corona-Verordnung bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Zusätzlich treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Personen ab 6 Jahren müssen im ÖPNV, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen eine OP-Maske, eine Maske der Standards "KN95/N95", "FFP2" oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske) tragen. Ab 16 Jahren gilt weiterhin eine FFP2-Maske als verpflichtend. 
  • Ab der Warnstufe 2 müssen alle Bremerinnen und Bremer in den oben genannten Einrichtungen eine FFP2 oder KN95/N95-Maske tragen. Schülerinnen und Schüler sind in Schulen ausgenommen.
  • Unabhängig von der Warnstufe gilt bis zum 13. Februar 2022 die 2G-plus-Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
  • Kinder dürfen in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche getestet werden. Die Testung kann zuhause oder in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen.

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