Die vom Bremer Senat am 18. Januar beschlossene 30. Corona-Verordnung tritt am Freitag, 21. Januar, in Kraft. Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft hat der neuen Verordnung am 20. Januar zugestimmt.
Danach gilt die 2G-plus-Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen künftig unabhängig von der Warnstufe in Bremen und Bremerhaven - und zwar zunächst bis zum 13. Februar 2022. Bisher war die 2G-plus-Regel an die Warnstufe 4 gekoppelt und es gab keine zeitliche Begrenzung.
Mit der 30. Corona-Verordnung bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Zusätzlich treten folgende Änderungen in Kraft:
- Personen ab 6 Jahren müssen im ÖPNV, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen eine OP-Maske, eine Maske der Standards "KN95/N95", "FFP2" oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske) tragen. Ab 16 Jahren gilt weiterhin eine FFP2-Maske als verpflichtend.
- Ab der Warnstufe 2 müssen alle Bremerinnen und Bremer in den oben genannten Einrichtungen eine FFP2 oder KN95/N95-Maske tragen. Schülerinnen und Schüler sind in Schulen ausgenommen.
- Unabhängig von der Warnstufe gilt bis zum 13. Februar 2022 die 2G-plus-Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
- Kinder dürfen in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche getestet werden. Die Testung kann zuhause oder in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen.