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Dachflächen ab 50 Quadratmeter Dachbegrünung wird zur Pflicht: Bremen will Vorgaben verschärfen

Dachflächen von mehr als 50 Quadratmetern müssen in Bremen künftig begrünt werden. Das geht aus einer Vorlage des Umweltressorts hervor.
05.10.2022, 21:54 Uhr
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Von few

Wer in Bremen neue Reihenhäuser oder Gewerbehallen baut, muss zukünftig für eine Begrünung der Dächer sorgen. Diese Regelung soll für alle Dachflächen gelten, die größer als 50 Quadratmeter sind. Das geht aus einer Vorlage des Umweltressorts für die Umweltdeputation hervor. Bislang ist die Begrünung für bestimmte Dachformen verpflichtend, die mehr als 100 Quadratmeter umfassen. Auch sieht das sogenannte Begrünungsortsgesetz Ausnahmen vor, die nun gestrichen werden sollen.

Die Gesetzesanpassung geht auf einen Antrag der rot-grün-roten Regierungskoalition zurück, den die Bürgerschaft im Juli beschlossen hatte. Die striktere Gründachpflicht sorge für mehr Hitzeschutz und fördere die Biodiversität, erklärt die Grünen-Fraktion. „Begrünte Dächer kühlen die Gebäude bei Hitze herunter. Sie halten Niederschläge zurück. Das entlastet bei Starkregen die Kanalisation und senkt die Überflutungsgefahr“, sagt Ralph Saxe, umweltpolitischer Sprecher. Zudem böten die Gründächer bedrohten Insekten einen Lebensraum. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, soll das Begrünungsortsgesetz an weiteren Stellen angepasst werden – so will Bremen auch bei Bestandsgebäuden stärker gegen Schottergärten vorgehen, die bei Neubauten bereits verboten sind. Vorschriften für eine Begrünung von Fassaden werden ebenfalls diskutiert.

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