Der Fachkräftebedarf in der Pflege ist schon heute ein drängendes Problem für alle Pflegedienstleister. Ein wichtiger Baustein gegen diesen Fachkräftemangel ist die vom Bund beschlossene Reform der Pflegeausbildung. Künftig erfolgt die Ausbildung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege in den ersten zwei Jahren einheitlich. Erst im dritten Ausbildungsjahr kann eine Spezialisierung gewählt werden.
Diese generalistische Ausbildung erweitert die Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Leute in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Sie trägt dazu bei, dass der Beruf der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmannes attraktiver wird.
Finanzierung über Ausbildungungsfonds geregelt
Es ist positiv, dass nunmehr auch in Bremen die Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung ab 2020 nach schwierigen Verhandlungen geregelt ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Finanzierung künftig über einen Ausbildungsfonds erfolgt. Ausbildende und nicht ausbildende Pflegeeinrichtungen werden gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Dies wird dazu beitragen, dass die Ausbildungszahlen in der Pflege steigen werden.
Die Attraktivität der Pflegeausbildung in Bremen und Bremerhaven wird zudem durch zwei weitere Änderungen erhöht. Zum Einen haben die in der Tarifgemeinschaft Pflege zusammengeschlossenen Pflegedienstleister der Wohlfahrtsverbände zusammen mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi die Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege ab dem 1. März 2019 erneut angehoben. Im ersten Ausbildungsjahr werden nunmehr 1140, 69, im zweiten Jahr 1202,07 und im dritten Jahr 1303,38 Euro gezahlt.
Im Land Bremen sind dies Spitzenwerte für Auszubildende. Zum Anderen werden die Tariflöhne in der Altenpflege ab 1. Januar 2020 aufgrund eines neuen Tarifvertrages zwischen der Tarifgemeinschaft Pflege und Verdi noch einmal deutlich angehoben: Alle Beschäftigten in der Pflege erhalten linear 4,7 Prozent mehr. Dazu kommen höhere Zuschläge und Sonderzahlungen, so dass die Tarifsteigerungen bis zu acht Prozent betragen.
Wichtige Weichen zum Abbau des Fachkräftemangels sind damit gestellt. Es ist aber völlig klar, dass weitere Schritte folgen müssen. Der Bund muss gesetzgeberisch dafür sorgen, dass bestehende und künftige Tarifverträge für die gesamte Pflegebranche allgemeinverbindlich werden. Der angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels bestehende Wettbewerb um Pflegekräfte darf nur über die Qualität der Pflege stattfinden.
Unser Gastautor
ist Vorstandssprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Tarifgemeinschaft Pflege im Land Bremen. Von 1992 bis 2006 war er Staatsrat.