Eine Million Euro an Soforthilfen für Bremer Hochwasser-Geschädigte hat der Senat in Aussicht gestellt – im Grundsatz jedenfalls. Details zu Antragstellung und Vergabe waren zum Zeitpunkt dieses Beschlusses in der vergangenen Woche noch offen.
Niedersachsen, mit dem sich der Senat eng abstimmen wollte, hat nun vorgelegt: Dort können Bürger, die durch die Überschwemmungen rund um den Jahreswechsel in Notlagen geraten sind, seit Dienstag Anträge auf Soforthilfen stellen, und zwar bei den zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltungen.
Bei einem Schaden von voraussichtlich mindestens 5000 Euro soll eine Soforthilfe von mindestens 1000 Euro und maximal 2500 Euro je Haushalt gezahlt werden. Für Menschen in besonderen Notlagen sind in Ausnahmefällen auch bis zu 20.000 Euro Soforthilfe möglich.
So weit ist Bremen noch nicht. Zur konkreten Ausgestaltung der Soforthilfen werde der Senat am kommenden Dienstag einen weiteren Beschluss fassen, hieß es am Donnerstag aus der Finanzbehörde. Danach könne der Haushalts- und Finanzausschuss der Bürgerschaft (Hafa) endgültig grünes Licht geben. Hafa-Vorsitzender Jens Eckhoff (CDU) rügt dies ausdrücklich.
"Der Senat braucht mal wieder viel zu lange. Niedersachsen zeigt uns, wie es schneller geht", sagte Eckhoff dem WESER-KURIER. Er habe gehofft, dass die Verwaltung dem Hafa zur regulären Sitzung an diesem Freitag ein beschlussfähiges Papier unterbreiten werde. Das sei nicht geschehen, "und das ist völlig unverständlich und inakzeptabel", so Eckhoff. Wenn Soforthilfen angekündigt würden, müssten auch unverzüglich Taten folgen. Eckhoff geht nun davon aus, dass es nach dem Senatsbeschluss eine Sondersitzung des Hafa geben wird.
Thema waren die Folgen des Hochwassers am Donnerstag auch in der Umweltdeputation. "Das Hochwasser in der Wümme hatte einen Stand, den es statistisch nur alle 100 Jahre gibt", sagte Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne). Es sei erfreulich, dass die Betroffenen rein körperlich unverletzt geblieben seien. "Aber es gibt erhebliche Sachschäden, die große Auswirkungen haben."
Auf die Frage von CDU-Politiker Hartmut Bodeit, welche konkreten Hilfen es für Betroffene kurzfristig gäbe, lieferte das Umweltressort keine konkrete Antwort. "Zuständige Stelle für die Gewährung der Billigkeitsleistung und somit Ansprechpartner ist die Senatskanzlei", hieß es von der Verwaltung im vorgelegten Bericht.