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Urteil des Staatsgerichtshofs Platanenschützer sollten Einsicht zeigen

Die Platanenschützer aus der Bremer Neustadt haben alles versucht - der Erfolg blieb ihnen versagt. Bürgerschaftliches Engagement sollte nun nicht in Starrsinn umschlagen, meint Jürgen Theiner.
11.03.2024, 20:07 Uhr
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Platanenschützer sollten Einsicht zeigen
Von Jürgen Theiner

Die Bürgerinitiative hat ihren Kampf um den Erhalt der 136 Platanen am Neustädter Weserufer verloren. Politisch schon vor einiger Zeit und jetzt auch juristisch. Eigentlich hatte sie alles richtig gemacht. Mit leidenschaftlichem Engagement warb die Gruppe für ihre Ziele, setzte sogar privates Geld für ein Alternativgutachten zum Hochwasserschutz ein. Dieser bürgerschaftliche Einsatz war vorbildlich – eine Erfolgsgarantie gab es aber zu keinem Zeitpunkt. Das musste der Initiative von Anfang an klar sein.

Der Senat hat die demokratische Legitimation, ein von ihm favorisiertes Hochwasserschutzkonzept umzusetzen. Und wenn das höchste Bremer Gericht feststellt, dass ein Volksbegehren unzulässig ist, kann man das zwar bedauern, muss es aber hinnehmen. Die Platanenschützer haben in den vergangenen Jahren viel geleistet. Aber jetzt ist Einsicht gefragt. Es hat keinen Sinn, sich noch länger in das Thema zu verbeißen.

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